Knackpunkt: Hybrides Geschäftsmodell von Zalando

DSA: Strengere Online-Regeln treffen Zalando

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Bildquelle: Mino Surkala / Shutterstock.com

Die EU-Einstufung des Onlineshops Zalando als «sehr große Online-Plattform» und die damit verbundenen strengeren Regeln für das Unternehmen sind einem Urteil des EU-Gerichts zufolge rechtens.

Das Gericht wies eine Klage des Berliner Dax-Konzerns gegen den entsprechenden Beschluss der EU-Kommission nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act – DSA) ab, wie die Richterinnen und Richter in Luxemburg mitteilten. 

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Die Kommission durfte demnach davon ausgehen, dass Zalando die für eine solche Einstufung relevante Schwelle von 45 Millionen aktiven Nutzern überschreite. Gegen das Urteil kann Rechtsmittel beim Gerichtshof der Europäischen Union eingelegt werden.

Der DSA soll unter anderem sicherstellen, dass Plattformen illegale Inhalte von Dritten auf ihren Seiten schnell entfernen. Die EU-Kommission hatte Zalando im April 2023 als sogenannte sehr große Online-Plattform im Sinne des DSA eingestuft und war dabei von 83 Millionen aktiven Nutzern in der EU im Monat ausgegangen. Für sehr große Plattformen und Suchmaschinen gelten besonders strenge Vorgaben. Sie müssen etwa jährliche Risikobewertungen vorlegen und mit Behörden sowie Forschern Daten teilen.

Knackpunkt: Hybrides Geschäftsmodell von Zalando

Das Unternehmen hatte dagegen argumentiert, dass es einerseits keine klassische Plattform sei, weil es eigene Inhalte bereitstelle und sich darüber hinaus die Produkte von Dritten nach einer genauen Prüfung praktisch zu eigen mache. Außerdem seien die Nutzerzahlen falsch interpretiert worden. Zalandos Geschäftsmodell ist hybrid: Einerseits werden eigene Produkte vertrieben, andererseits im Rahmen eines sogenannten Partnerprogramms die Produkte von Dritten.

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Das EU-Gericht entschied, dass Zalando in Bezug auf die Drittverkäufe eine Plattform nach dem DSA sei. Zalando sei nicht in der Lage gewesen, zu unterscheiden, wer von den mehr als 83 Millionen Personen, die den gesamten Shop genutzt hatten, den Inhalten aus dem Partnerprogramm ausgesetzt waren. Daher durften alle Nutzerinnen und Nutzer zusammengezählt werden.

dpa

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