Was Drohnenpiloten in Europas Reiseländern beachten sollten

Drohnen im Urlaub: Wo erlaubt, wo verboten?

Drohne

Die Ferienzeit neigt sich dem Ende zu, doch für viele Urlauber beginnt jetzt der Spätsommerurlaub. Gerade in dieser ruhigeren Zeit greifen viele erstmals zur Drohne – sei es für spektakuläre Urlaubsaufnahmen oder einfach zum Ausprobieren.

Doch auch innerhalb der Europäischen Union gelten nicht einheitliche Regeln, und wer sich nicht informiert, riskiert Bußgelder oder gar die Beschlagnahmung seines Geräts.

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Drohnen-Camp.de, ein Fachportal, hat eine Übersicht zu den Drohnenregelungen in europäischen Ländern erstellt. Sie gibt wertvolle Hinweise zu Registrierung, Genehmigungen und Versicherungspflichten und zeigt, worauf Urlauber achten müssen.

Einheitliche EU-Regeln – aber mit Ausnahmen

Grundsätzlich gilt: Drohnenpiloten müssen in ihrem Heimatland registriert sein und erhalten eine UAS-Betreibernummer (e-ID). Diese Nummer ist EU-weit gültig. Allerdings haben einige Länder zusätzliche Anforderungen, die für Reisende überraschend sein können.

Länder mit besonderen Vorschriften

Frankreich

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Wer in Frankreich fliegen möchte, benötigt für Drohnen über 799 Gramm oder mit bestimmten Funksendern nicht nur die EU-weite e-ID, sondern auch eine zusätzliche Geräte-Registrierung.

Italien

Italien ist vergleichsweise unkompliziert. Abstände zu Flugplätzen und militärischen Einrichtungen müssen eingehalten werden, sonst gibt es kaum Einschränkungen.

Portugal

In Portugal ist das Fliegen ohne Kamera frei erlaubt. Wer jedoch eine Drohne mit Kamera nutzt, muss vor jedem Flug eine Genehmigung bei den regionalen Behörden einholen – sowohl auf dem Festland als auch auf Inseln wie Madeira oder den Azoren.

Spanien

Spanien unterscheidet streng zwischen städtischen und ländlichen Gebieten. Drohnenflüge in städtischen Zonen, zu denen auch viele Strände zählen, erfordern eine Meldung beim Innenministerium.

Türkei

Für ausländische Drohnenpiloten ist die Türkei besonders kompliziert: Flüge müssen 20 Tage im Voraus über diplomatische Kanäle beantragt werden, und ein lizensierter türkischer Pilot muss anwesend sein. Leichtere Drohnen dürfen türkische Staatsbürger einfacher nutzen.

Griechenland

Auf den vielen kleinen Inseln gibt es zahlreiche Flugplätze. Drohnenpiloten müssen Sicherheitsabstände zu diesen Flughäfen beachten und für das Fliegen innerhalb dieser Zonen eine Genehmigung der griechischen Luftfahrtbehörde einholen.

Großbritannien

Seit dem Brexit gelten eigene Regeln: EU-Registrierungen und Qualifikationen werden nicht anerkannt. Wer in England, Schottland oder Wales fliegen möchte, muss sich vor Ort neu registrieren.

Schweden

Der Drohnenflug selbst ist in Schweden weitgehend unkompliziert. Wer seine Luftaufnahmen jedoch veröffentlichen möchte, benötigt die Freigabe der Landesvermessungsbehörde, die kostenlos innerhalb von rund zwei Monaten erteilt wird.

Malta

Auf Malta liegt fast der gesamte Luftraum in einer Kontrollzone. Touristen müssen sich zusätzlich beim maltesischen Luftfahrtamt registrieren, selbst wenn sie bereits eine EU-weite e-ID besitzen. Die Registrierung ist für drei Monate gültig.

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Praktische Tipps für Drohnen im Urlaub

  • Privatsphäre wahren: Menschenleere Strände eignen sich besser als volle Buchten.
  • Transport im Flugzeug: Ersatzakkus immer im Handgepäck mitführen.
  • Landesspezifische Regeln prüfen: Vor Reisebeginn die Vorschriften des Ziellandes studieren.
  • Menschenmengen meiden: Volle Strände oder Plätze dürfen nicht überflogen werden.
  • Versicherung prüfen: Nachweis über Drohnenversicherung mitführen.

Auch nach der Einführung der EU-weiten Drohnenverordnung gibt es viele Sonderregelungen in einzelnen Ländern. Wer sich vorab informiert und Genehmigungen einholt, kann seine Drohne entspannt im Urlaub einsetzen und unvergessliche Aufnahmen machen. Besonders außerhalb Europas, etwa in Ägypten, Tunesien oder Marokko, sind Drohnenflüge teilweise komplett verboten.

Pauline Dornig

Pauline

Dornig

Online-Redakteurin

IT Verlag GmbH

Pauline Dornig verstärkt seit Mai 2020 das Team des IT Verlags als Online-Redakteurin. (pd)
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