Anthropic hat die Cloud-Sitzungen von Claude Code für Pro- und Max-Abonnenten freigegeben. Zum Start gibt es bis zu 250 Dollar Guthaben.
Anthropic hat die Cloud-Sitzungen seines Programmierwerkzeugs Claude Code für berechtigte Abonnenten freigegeben. Bislang waren sie nur im Rahmen einer Research Preview verfügbar, für die sich Nutzer gesondert anmelden mussten. Zum Start vergibt das Unternehmen Aktionsguthaben von bis zu 250 US-Dollar.
Ausführung auf Anthropic-Servern
In Cloud-Sitzungen läuft Claude Code nicht auf dem eigenen Rechner, sondern auf der Infrastruktur von Anthropic. Nutzer können eine Aufgabe starten, sie aus der Ferne weiterlaufen lassen und das Ergebnis später prüfen.
„Cloud-Sitzungen laufen auf von Anthropic gehosteter Infrastruktur, sodass die Arbeit weitergeht, auch wenn Ihr Computer nicht läuft.“
Anthropic
Gestartet werden kann eine Cloud-Sitzung über claude.ai/code, den Code-Bereich der Claude-Mobil-App, die Desktop-App oder in der Kommandozeile mit dem Befehl claude --cloud. Voraussetzung ist ein verbundenes GitHub-Konto mit ausgewähltem Repository.
100 Dollar für Pro, 250 Dollar für Max
Abonnenten des Pro-Tarifs erhalten 100 Dollar Guthaben für Cloud-Sitzungen, Max-Abonnenten 250 Dollar. Das Guthaben gilt zusätzlich zu den regulären Nutzungslimits und wird beim Start einer Cloud-Sitzung automatisch verwendet. Wer lokal sein Limit erreicht, kann damit in der Cloud weiterarbeiten, bis das Guthaben aufgebraucht ist.
Einlösen bis 7. Oktober
Das Angebot muss bis zum 7. Oktober 2026 um 23:59 Uhr pazifischer Zeit eingelöst werden, also bis 8. Oktober, 8:59 Uhr MESZ. Das geht auf der Claude-Website oder in der Kommandozeile mit dem Befehl /claim-credit. Nicht verbrauchtes Guthaben verfällt am 4. November um 23:59 Uhr pazifischer Zeit (5. November, 8:59 Uhr MEZ). Berechtigt sind einzelne Pro- und Max-Abonnenten, deren Abo beim Start der Aktion am 23. September aktiv war.
Ist das Guthaben verbraucht, werden Cloud-Sitzungen wieder auf die normalen Tariflimits angerechnet. Für den Cloud-Container selbst fällt keine gesonderte Gebühr an.
(red)