Wer beim Online-Shopping oder einem Vertragsabschluss falsch abgebogen ist, kann seine Entscheidung bald leichter rückgängig machen:
Update 30.01.26, 14.35 Uhr
Wer seine Bestellung stornieren oder einen Vertrag widerrufen möchte, soll das künftig mit einem einfachen Klick erledigen können. Auch für Patienten bietet ein neues Gesetz Verbesserungen.
Nach dem Bundestag hat nun auch der Bundesrat einen entsprechenden Gesetzentwurf gebilligt. Unternehmen werden demnach dazu verpflichtet, auf ihrer Website beziehungsweise in der App einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anzubringen.
Aus Sicht von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) sind die neuen Regeln ein «echter verbraucherpolitischer Fortschritt». «Wenn Online-Shopping kinderleicht ist, dann muss es auch der Widerruf sein», sagte sie. Innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen nach Kauf oder Vertragsabschluss soll dies möglich sein, heißt es im Gesetz.
Verbot für manipulierende «Dark Patterns»
Das Gesetz sieht zudem Vorgaben für den Online-Abschluss von Finanzdienstleistungen vor. Bei einer Änderung im Zivilrecht geht es darum, dass Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mit sogenannten Dark Patterns manipuliert werden. Darunter versteht man Designelemente, die darauf abzielen, das Verhalten von Konsumenten so zu steuern, dass diese den Überblick verlieren und dadurch dann unbeabsichtigt Optionen auswählen, die dem Anbieter nutzen.
Auch für Patientinnen und Patienten bringt das Gesetz Verbesserungen mit. Der erste Einblick in die vollständige Behandlungsakte wird künftig kostenfrei möglich sein.
dpa
30.01.26, 6.19 Uhr
Der Bundesrat kommt am Freitag zur ersten Sitzung des Jahres zusammen. Auf der Tagesordnung stehen dabei unter anderem 13 bereits vom Bundestag beschlossene Gesetze, die etwa für besseren Verbraucherschutz sorgen sollen.
Eines davon sieht vor, gegen sogenanntes Greenwashing effektiver vorzugehen. Wer mit Begriffen wie «umweltfreundlich» oder «klimaneutral» wirbt, diese Behauptung aber nicht belegen kann, müsste künftig mit Abmahnungen oder sogar Schadenersatz rechnen. Das Gesetz würde im September in Kraft treten.
Gut sichtbarer Widerrufsbutton soll zur Pflicht werden
Wer Käufe in Onlineshops tätigt oder Verträge über das Internet abschließt, soll diese über einen verpflichtenden, gut sichtbaren Button wieder stornieren können. Nach dem im Bundesrat zur Abstimmung stehenden Gesetz wäre das innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen möglich.
Bei Finanzdienstleistungen sollen zudem irreführende Designelemente verboten werden, derentwegen Verbraucher beim Vertragsabschluss womöglich ungewünschte Optionen auswählen.
Die Länder entscheiden auch über eine Verschiebung der staatlichen Tierhaltungskennzeichnung. Die Bundesregierung möchte dessen Start, zunächst für Schweinefleisch, vom 1. März 2026 auf den 1. Januar 2027 verschieben. Dass die Länder eines der vom Bundestag bereits beschlossenen Gesetze ablehnen, wird am Freitag nicht erwartet.
dpa