80 000 Euro-Betrug mit Payback-Punkten – Fünf Beschuldigte angeklagt

Payback
Bildquelle: r.classen-Shutterstock

Sie sollen über Monate mit sogenannten Payback-Punkten betrogen und so fast 80 000 Euro erbeutet haben: Drei Männer und zwei Frauen aus Bayern und Baden-Württemberg sind von der Generalstaatsanwaltschaft Bamberg wegen gewerbsmäßigen Computerbetrugs beziehungsweise der Beihilfe dazu angeklagt worden.

Dies teilte ein Sprecher der Zentralstelle Cybercrime Bayern am Dienstag mit. Als mutmaßliche Haupttäter haben die Ermittler ein Ehepaar aus dem baden-württembergischen Enzkreis und deren 27-jährigen Sohn aus dem Landkreis Rastatt ausgemacht. Die drei sollen sich im Darknet zunächst die Zugangsdaten zu einer Vielzahl gehackter Payback-Konten besorgt haben. Damit sollen sie sich dann in zahlreichen Geschäften über Gutscheinkarten den Gegenwert der sogenannten Payback-Punkte auf eigens dafür eingerichtete Bankkonten ausgezahlt haben. 

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Die Summe des mutmaßlichen Betrugs zwischen Juli 2020 und Januar 2021 mit mehr als 1600 Geschädigten beläuft sich demnach auf rund 78 400 Euro. Der 27-Jährige soll sich zudem in mehr als 100 weiteren Fällen einen Betrag von mehr als 12 000 Euro verschafft haben. Dem 27-Jährigen werden deshalb 399 Fälle des gewerbsmäßigen Computerbetrugs vorgeworfen, seinen 50 und 47 Jahre alten Eltern 274 Fälle.

Die 28 Jahre alte Stiefschwester des jungen Mannes und ihr 28-jähriger Ehemann aus dem Landkreis Berchtesgadener Land sollen für den Betrug Bankkonten zur Verfügung gestellt haben. Sie sind deshalb wegen Beihilfe angeklagt. Gegen den 27-Jährigen wurde Untersuchungshaft angeordnet, da der mehrfach Vorbestrafte derzeit wegen einer anderen Sache in Haft sitze, werde diese nicht vollstreckt, hieß es. 

Der Anklage sind demnach jahrelange Ermittlungen der Kriminalpolizei in Erding und München vorausgegangen. So haben die Ermittler unter anderem Videoaufnahmen der Beschuldigten aus zahlreichen Geschäften, die den Betrug zeigen sollen. Die Beschuldigten haben sich den Angaben zufolge bislang nicht zu den Vorwürfen geäußert. Über die Zulassung der Anklage hat das Amtsgericht Landshut zu entscheiden. 

dpa

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