Milliardenstrafe gegen Amazon wegen Missbrauch von Marktposition

Bildquelle: Sundry Photography /Shutterstock.com

Italienische Wettbewerbshüter haben eine Miliardenstrafe gegen Amazon verhängt. Der Vorwurf ist, der Handels-Gigant habe auf der Plattform aktive Händler zur Nutzung seiner Logistik-Dienste gedrängt.

Das sei ein Missbrauch seiner Marktposition, den die Kartellbehörde AGCM mit einer Strafe von rund 1,129 Milliarden Euro ahnden will. Amazon wies den Vorwurf zurück und kündigte Widerspruch an.

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Amazon habe seine Stellung als Vermittler von Logistikdiensten auf der eigenen Plattform missbraucht und anderen Dienstleistern und Anbietern geschadet, erklärte die AGCM am Donnerstag. Konkret geht es um den Service «Fulfillment by Amazon» (FBA), in Deutschland «Versand durch Amazon» genannt. Dabei bietet der Konzern Verkäufern an, die Versandlogistik zu übernehmen.

An den Service seien Vorteile auf der Verkaufsplattform gekoppelt, argumentierte die Kartellbehörde. So erhielten Verkäufer eine bessere Sichtbarkeit oder könnten ihre Produkte im Abo-Angebot «Amazon Prime» anbieten. Dies sei entscheidend für den Verkaufserfolg auf der Seite Amazon.it. Nach Ansicht der AGCM wendet Amazon bei Händlern, die den Logistik-Service nicht nutzen, außerdem strengere Qualitätskontrollen an als bei anderen. Dies könne zu einer Sperrung von Accounts führen.

Amazon habe konkurrierenden Logistikunternehmen im Bereich des E-Commerce geschadet, weil diese sich dem Service des Marktführers anpassen mussten, erklärte die Behörde. Zugleich seien auch andere Verkaufsplattformen geschädigt worden, weil Verkäufer zu Amazon gedrängt worden seien. Die Kluft zwischen dem US-Giganten und den anderen sei damit größer geworden.

Die Strafe von mehr als einer Milliarde Euro spiegele das Ausmaß und die Dauer des Marktmissbrauchs sowie die Größe von Amazon wider, hieß es von der AGCM. Um dies künftig zu vermeiden, will sie dem Konzern Verhaltensmaßnahmen auferlegen, die ein Treuhänder überwachen soll. Amazon müsse gewährleisten, dass jeder Verkäufer – unabhängig davon, ob er die Versandlogistik des Konzerns nutzt oder nicht – zu denselben Privilegien Zugang habe und ebenso sichtbar sei wie andere.

Amazon bezeichnete die Strafe und die Auflagen als «ungerechtfertigt und unverhältnismäßig». Kleinen und mittelgroßen Händlern stünden viele Wege offen, um ihre Produkte zu verkaufen, «Amazon ist nur eine dieser Optionen». Amazon unterstütze auch die Händler, die ihre Logistik in Eigenregie abwickelten.

Der Umgang von Amazon mit anderen Händlern auf seiner Plattform geriet immer wieder ins Blickfeld von Wettbewerbshütern, unter anderem auch auf Ebene der EU-Kommission.

dpa

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