Bundesrat entscheidet über Verordnung zu Warnungen per Smartphone

Gut vier Monate nach der Hochwasserkatastrophe im Westen Deutschlands entscheidet der Bundesrat, ob die Bevölkerung vor Fluten und anderen Gefahren künftig auch per SMS gewarnt werden soll.

Stimmt die Länderkammer der Verordnung der Bundesregierung zu, könnte das sogenannte Cell-Broadcast-Verfahren nach Einschätzung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) ab Ende 2022 genutzt werden.

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Es ermöglicht den Behörden, allen Handynutzern, die sich gerade in einem bestimmten Gebiet aufhalten, eine Warnung zu schicken. Und zwar auch dann, wenn sie keine Smartphones benutzen oder eine ausländische Mobilfunknummer haben. In vielen europäischen Staaten wird dieses System bereits genutzt, beispielsweise um vor Waldbränden zu warnen.

Nach Starkregen waren Mitte Juli zahlreiche Ortschaften überflutet worden. 183 Menschen starben, die meisten von ihnen in Rheinland-Pfalz. Wie sich später herausstellte, war in einigen betroffenen Gemeinden zu spät oder nicht in ausreichender Dringlichkeit vor der Katastrophe gewarnt worden. Das BBK setzt auf einen «Warn-Mix», zu dem bisher Sirenen, Ansagen im Rundfunk, Warnungen per App und auf Ansagetafeln gehören. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz in Friedenszeiten liegt allerdings nicht beim Bund, sondern in den Ländern. Die Anforderungen zur Einführung von Cell Broadcast durch die Mobilfunknetzbetreiber und die Anbindung an das Modulare Warnsystem des Bundes werden aktuell von der Bundesnetzagentur definiert.

dpa

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