Verstoß gegen DSGVO

Das nächste Datenleck bei Facebook

Quelle: TY Lim / Shutterstock.com

Gestern wurde bekannt, dass Facebook manche Nutzer beim Anlegen eines Facebook-Kontos dazu aufforderte, das Passwort ihres E-Mail-Kontos anzugeben. Über das Passwort sollte die E-Mai-Adresse bestätigt werden. Der Twitter-Nutzer „E-Sushi“ brachte den Fall an die Öffentlichkeit.

Facebook teilte in einem Statement mit, die Praxis der E-Mail-Passwortabfrage zukünftig nicht mehr nutzen zu wollen.

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Tim Mackey, Technical Evangelist bei Synopsys Software Integrity Group kommentiert dies folgendermaßen:

Im Datenschutzrecht gilt für die Verarbeitung personenbezogener Daten das sogenannte Prinzip des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Demnach ist die Erhebung, Speicherung und Verarbeitung solcher Daten nur dann rechtmäßig, wenn eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Person besteht. Dies ist hier erkennbar nicht der Fall. Insbesondere fehlt die nach Artikel 7 DSGVO notwendige Zweckbindung und Erforderlichkeit.

Facebook konnte bislang nicht erklären, inwiefern die Verarbeitung privater E-Mail-Passwörter zur Erbringung seiner Dienstleistung erforderlich ist. Facebook ist weder gesetzlich verpflichtet solche Passwörter zu sammeln, noch liegt dies im Interesse der betroffenen Nutzer. Dies bedeutet, dass die erforderliche Einwilligung der betroffenen Person NICHT vorliegt.

Da Facebook bislang nicht in vollem Umfang offengelegt hat, auf welche Daten der betroffenen E-Mail-Konten während des Registrierungsprozesses zugegriffen wurde, empfehle ich jedem betroffenen Nutzer, der sein E-Mail-Passwort an Facebook übermittelt hat, dieses sofort zu ändern. Zusätzlich sollten Betroffene an Facebook ein Auskunftsverlangen nach Artikel 15 DSGVO richten, um eine detaillierte Aufstellung darüber zu erhalten, auf welche Daten zugegriffen wurde und wozu diese verwendet wurden.

www.synopsys.com
 

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