Bundestag hat Speicherpflicht für Verkehrsdaten beschlossen

Mit 404 Ja-Stimmen bei 148 Gegenstimmen und sieben Enthaltungen hat der Bundestag am 16. Oktober den Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD zur Einführung einer Speicherfrist und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten angenommen. 

Damit werden wieder Telekommunikationsverkehrsdaten sämtlicher Bürger verdachtsunabhängig gespeichert. Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter werden verpflichtet, die Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, sollen vier Wochen lang gespeichert werden.

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Als Verkehrsdaten gelten die Rufnummern bei der Telefonie, die im Internet genutzte IP-Adresse und der Standort, wenn ein Mobilgerät für beispielsweise den Versand einer SMS genutzt wird. Ausgenommen sind Daten zur E-Mail-Kommunikation. Nicht gespeichert werden die Inhalte der Kommunikation.

Eingeführt wird zudem der Straftatbestand der Datenhehlerei. Danach wird bestraft, wer anderen illegal beschaffte, nichtöffentliche Daten zugänglich macht. Der Ankauf von steuerrelevanten Daten durch Finanzbehörden ist davon ausgenommen. Der Bundestag beschloss, die Anwendung des Gesetzes zu evaluieren, sobald die notwendigen statistischen Grundlagen dafür vorliegen. Evaluiert werden sollen vor allem die Auswirkungen des Gesetzes auf die Strafverfolgung und die Gefahrenabwehr. Das Gesetz berücksichtigt nach Koalitionsangaben die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung. Gegen das Votum der Opposition lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken ab, auf die Vorratsdatenspeicherung zu verzichten. 

GI-Präsidiumsarbeitskreis „Datenschutz und IT-Sicherheit” bedauert Entscheidung des Bundestages zur Vorratsdatenspeicherung

Der Präsidiumsarbeitskreis ‚Datenschutz und IT-Sicherheit’ der Gesellschaft für Informatik e.V. (GI) bedauert die Entscheidung des Deutschen Bundestags zur Vorratsdatenspeicherung, mit der alle Verkehrsdaten anlasslos gespeichert werden sollen.

Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 2010 festgestellt, dass die Aussagekraft aller Verkehrsdaten (u.a. Aufenthaltsort, Surfverhalten, Kommunikationspartner, Social Media, Inhalte von SMS usw.) zu weitreichend ist und tiefe Einblicke in die Privatsphäre ermöglicht. Auch der EuGH hat schon 2014 die Grundrechtswidrigkeit der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung und damit deren Nichtigkeit festgestellt.

Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung schafft Rechtsunsicherheit

Der Digitalverband Bitkom sieht die schnelle Verabschiedung des Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung im Bundestag kritisch. „Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung wird im Eilverfahren durch das Parlament gebracht. Aus unserer Sicht hätte es die Möglichkeit zur intensiveren Diskussion dieses umstrittenen Themas geben müssen“, sagte Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. Bei der Vorratsdatenspeicherung müssten Sicherheitsinteressen und Bürgerrechte sehr sorgfältig abgewogen werden. Rohleder: „Es ist fraglich, ob die angestrebten Ermittlungserfolge einen derart starken Eingriff in die Grundrechte der Bürger rechtfertigen.“

Für die Telekommunikationswirtschaft bedeutet das Gesetz einen hohen technischen und personellen Aufwand. „Die Umsetzung der Vorratsdatenspeicherung ist für die Unternehmen sehr aufwändig und wird nach unseren Schätzungen einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag kosten“, sagte Rohleder. So entstehen einmalige Ausgaben für die technische Infrastruktur und laufenden Kosten für den Betrieb der Systeme sowie für die Bearbeitung der Behördenanfragen. Kritisch sieht der Bitkom auch, dass die betroffenen Unternehmen im Gesetzgebungsverfahren nicht gehört wurden. „Die Telekommunikationswirtschaft muss die gesetzlichen Vorgaben umsetzen, wurde zur praktischen Ausgestaltung des Gesetzes aber gar nicht gefragt“, sagte Rohleder. Das habe zum Beispiel zu Formulierungen geführt, nach denen „die Speicherung entkoppelt vom Internet“ erfolgen soll. Noch sei unklar, wie eine solche Vorgabe umzusetzen ist. Rohleder: „Die Unternehmen müssen sich auf eine längere Phase der Rechtsunsicherheit einstellen, weil das Gesetz mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder vor dem Verfassungsgericht landen wird.“

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