
BSI definiert Vorgaben für SBOM
Mit Teil 2 der Technischen Richtlinie TR-03183 „Cyber-Resilienz-Anforderungen“ hat das BSI am 4. August erstmals Vorgaben für die Software-Stücklisten (SBOM) vorgelegt. Ein Kommentar von Venkat Ram Donga, Director of Product Management beim SBOM-Spezialisten Revenera.