
Was Händler wissen müssen und wie zu handeln ist
Der Countdown läuft: Am 25. Mai 2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Bei Nichteinhaltung der Vorgaben drohen Bußgeldstrafen von bis zu 20 Mio. EUR oder 4% des weltweiten Vorjahresumsatzes. Soweit, so bekannt.