
DSGVO: Drei Monate und noch viele offene Fragen
Auch nach drei Monaten sind in Bezug auf die DSGVO noch viele Fragen offen. Die gute Nachricht: Abmahnungen im großen Stil hat es bisher nicht gegeben und auch in punkto Bußgeld herrscht noch eine Art Schonfrist. Noch fehlt aber eine einheitliche Umsetzung. Anwälte und Branchenverbände sehen hier die Aufsichtsbehörden in der Pflicht, auch um Schaden vom digitalen europäischen Binnenmarkt abzuwenden.