
Ein halbes Jahr NetzDG: Bitkom zieht ernüchternde Bilanz
Seit dem 1. Januar 2018 müssen Soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren. Dies verlangt das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG.