
EuGH-Urteil zum Like-Button und abmahnbarer Opt-in-Pflicht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich sind für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Dies gilt vor allem, wenn sie das Like-Button-Plugin von Facebook auf ihrer Webseite eingebunden haben. Gleichzeitig werden Cookie-Opt-Ins zur abmahnbaren Pflicht erklärt. Der Bitkom kritisiert das Urteil bereits und auch Experten wie RA Dr. Thomas Schwenke sind der Ansicht, dass dem Datenschutz in dieser From kein Dienst erwiesen wird.