
BGH: Medien dürfen Promi-Fotos nicht ungefragt zu Werbezwecken nutzen
Medien dürfen Prominente laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht ungefragt zu Werbezwecken einsetzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Stars mit dem Thema, um das es geht, nichts zu tun haben.