
EuGH-Gutachter: Vorratsdatenspeicherung bleibt rechtswidrig
Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs bestätigte in seiner gestrigen Einschätzung frühere EuGH-Urteile. Die deutsche Vorratsdatenspeicherung ist nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Die Vorgaben der Bundesnetzagentur bleiben, trotz Nachbesserungen, grundsätzlich rechtswidrig.