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Sensible Daten: Festplatte aus Ausländerbehörde versteigert

Bei der Entsorgung eines Computers aus der Lübecker Verwaltung hat es offenbar eine Datenschutzpanne gegeben. Der mit der Entsorgung beauftragte Dienstleister habe einen Computer samt der Festplatte beim Online-Händler ebay.de verkauft, auf der noch sensible Daten vorhanden gewesen seien, teilte die Hansestadt Lübeck am Freitag mit. Die Stadt habe unverzüglich das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein informiert.

Urteile zur Klarnamenpflicht in sozialen Netzwerken erklärt

Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Nutzer:innen von sozialen Netzwerken nicht zur Verwendung ihres Klarnamens verpflichtet sind. Geklagt hatten zwei Nutzer, deren Profile unter Verwendung eines Pseudonyms statt des richtigen Namens vom sozialen Netzwerk gesperrt wurden. Begründet wurde diese Sperrung mit den Nutzungsbedingungen des Netzwerks.

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