
6 E-Mail-Marketing Trends 2022
Das neue Jahr hat mit guten Vorsätzen Einzug gehalten. Zeit, sich aktuellen Herausforderungen im E-Mail-Marketing zu stellen. 6 Trends, die 2022 wichtig sind.
Das neue Jahr hat mit guten Vorsätzen Einzug gehalten. Zeit, sich aktuellen Herausforderungen im E-Mail-Marketing zu stellen. 6 Trends, die 2022 wichtig sind.
Die Überprüfung von Ausweisdokumenten im Onlinehandel und -banking via Video-Ident ist kostspielig und nicht immer zuverlässig. Das automatisierte ID Proofing sorgt für Abhilfe.
Wie können wir Bedrohungen schnell erkennen und Schaden minimieren? Diese Frage wird für Unternehmen immer wichtiger. Denn das Risiko für Cyberangriffe steigt. Managed Detection & Response (MDR) ermöglicht es dem Mittelstand, sich mit geringem Eigenaufwand genauso gut zu schützen wie große Konzerne.
Medienwissenschaftler der Hochschule der Medien Stuttgart haben im Zuge des Forschungsprojekts "Digital Dialog 21" das Tool "Privat-o-Mat" entwickelt, mit dem Internet-User ihr eigenes Datenschutzverhalten besser kennen- und verstehen lernen.
Ransomware war 2021 die größte Bedrohung für die IT-Sicherheit. Sie brachte Teile der Wirtschaft zum Erliegen und weckte Sicherheitsbedenken von nationaler Tragweite.
Effizienz und Produktivität sind die Buzzwords unserer Zeit. Kein Wunder, denn die Menge und Vielfalt der Aufgaben, die im Daily Business bewältigt werden müssen, nehmen immer mehr zu. Fokussierung ist angesagt.
Am heutigen Freitag, 28. Januar, feiert er seinen 15. Geburtstag, der Europäische Datenschutztag. Und insbesondere in Europa ist der Schutz privater Daten ein hohes Gut.
Eine Mischung aus Arbeit am festen Arbeitsplatz und anderen Orten wie dem Homeoffice wird für deutsche Unternehmen zunehmend zu einem Muss. Dies meldet der neue „ISG Provider Lens Future of Work – Services and Solutions Report Germany 2021“ der Information Services Group (ISG).
Bei der Entsorgung eines Computers aus der Lübecker Verwaltung hat es offenbar eine Datenschutzpanne gegeben. Der mit der Entsorgung beauftragte Dienstleister habe einen Computer samt der Festplatte beim Online-Händler ebay.de verkauft, auf der noch sensible Daten vorhanden gewesen seien, teilte die Hansestadt Lübeck am Freitag mit. Die Stadt habe unverzüglich das Unabhängige Datenschutzzentrum Schleswig-Holstein informiert.
Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Nutzer:innen von sozialen Netzwerken nicht zur Verwendung ihres Klarnamens verpflichtet sind. Geklagt hatten zwei Nutzer, deren Profile unter Verwendung eines Pseudonyms statt des richtigen Namens vom sozialen Netzwerk gesperrt wurden. Begründet wurde diese Sperrung mit den Nutzungsbedingungen des Netzwerks.