
EU-Richtlinie zum Schutz kritischer Infrastrukturen
Ende November verbesserte das Europäische Parlament den Schutz kritischer Infrastrukturen in der EU. Es erließ neue Regeln, um die Definition kritischer Infrastrukturen zu harmonisieren, so dass sie in allen EU-Mitgliedstaaten einheitlich ist. Bislang fielen nur die Bereiche Energie und Verkehr in den Geltungsbereich der gemeinsamen Vorschriften. Nun hat das Parlament den Anwendungsbereich erweitert und deckt die Sektoren Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastruktur, digitale Infrastruktur, Trink- und Abwasser, Lebensmittel, Gesundheit, öffentliche Verwaltung und Raumfahrt ab.