
NIS2 – Worauf sich Unternehmen einstellen müssen
Am 16. Januar 2023 trat die EU-Richtlinie NIS2 in Kraft. Sie ersetzt die NIS-Direktive von 2016 und bildet den europäischen Rahmen der IT-Sicherheit für Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS). Bis Oktober 2024 muss sie in nationales Recht umgesetzt sein. Ab dann gelten die Cybersicherheits-Mindestanforderungen für eine wesentlich breitere Masse deutscher Firmen als zuvor. Führungskräfte in betroffenen Unternehmen und Organisationen sollten sich daher jetzt mit der hauseigenen IT-Sicherheitsstrategie auseinandersetzen und nötige Anpassungen anstoßen.