
Telematik und Datenschutz dürfen kein Widerspruch mehr sein
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union. Davon betroffen sind auch Flottenmanager, die mit Telematiklösungen persönliche Daten von Fahrern erfassen. Dabei gilt es, einiges zu beachten, um mit der Datenerhebung nicht gegen Persönlichkeitsrechte zu verstoßen. Klaus Böckers,Vice President Nordics, Central & Eastern Europe von Geotab, zeigt, worauf Verantwortliche achten müssen, wenn sie beispielsweise neue Formen des Fahrerrisiko-Managements einführen möchten.