Die Warnung der „Smart Energy Expert Group“ (SEEG) der Europäischen Kommission vor einer möglichen Destabilisierung des Stromnetzes kommt angesichts des Cybersicherheitsvorfalls, der auf die Kühlanlagen französischer Einzelhändler abzielte, zum richtigen Zeitpunkt.
Cybersicherheitsrisiko für internetangebundene Solar-PV in der EU

In ihrem Bericht warnte die SEEG vor den Risiken, wenn Angreifer die Kontrolle über eine große Anzahl mit dem Internet verbundener Solaranlagen erlangen.
Ersetzt man die bei dem französischen Kühlanlagen-Vorfall gekaperten Steuerungen durch Solarwechselrichter, gilt das gleiche Muster. Daher betreffen die praktischsten Empfehlungen des SEEG-Berichts die Art und Weise, wie Wechselrichter mit dem Internet kommunizieren. Für Großanlagen fordert der Bericht, dass der Datenverkehr dokumentiert, verschlüsselt und authentifiziert wird, ausgehende Verbindungen auf zugelassene Server in der EU oder in Rechtsräumen mit gleichwertiger Sicherheit beschränkt werden, eingehende Kommunikation von außerhalb des lokalen Netzwerks blockiert wird und die Authentifizierung für den Fernzugriff verstärkt wird.
Danfoss, das Unternehmen, dessen Steuerungen bei dem Vorfall in Frankreich ins Visier genommen wurden, rät seinen Kunden nun vergleichbare Maßnahmen zu ergreifen, darunter die Beseitigung direkter Internetanbindung. Eine reaktive Abhilfe erweist sich jedoch fast immer als kostspieliger als proaktive Maßnahmen.
Es wird allerdings einige Zeit dauern, bis die Regulierung nachzieht, und Standards für Produkte, die morgen auf den Markt kommen, helfen kaum bei bereits installierten und online geschalteten Anlagen. Betreiber sollten daher nicht untätig bleiben und auf neue Vorschriften warten. Vielmehr gilt es, alle vernetzten Anlagen und deren Supportstatus zu erfassen, die eingehende Internet-Exposition zu beseitigen, den Zugriff von Dritten über eine Plattform zur Verwaltung privilegierter Zugriffe zu regeln, die Zugangsdaten dieser Systeme zu rotieren und Verantwortlichen zuzuweisen. Die Regulierung legt die Mindestanforderungen fest, aber die Identitäts- und Zugriffsverwaltung entscheidet darüber, wie weit die Betreiber darüber hinausgehen.










