IT-Recht im Wandel

IT-Gesetze 2026: Was sich im neuen Jahr ändert

Gesetze 2026

2026 wird für Unternehmen zum Jahr der Umsetzung europäischer Digitalgesetze. Was jetzt bei AI Act, Data Act und NIS2 wirklich wichtig wird und welche IT-Pflichten 2026 konkret auf Unternehmen zukommen.

AI Act Governance statt Bußgeld Panik

Der Großteil der Vorschriften des AI Act soll im August 2026 greifen. Dazu zählen Transparenzpflichten, Vorgaben für Hochrisiko KI und der institutionelle Rahmen mit nationalen Aufsichtsstellen und einem europäischen AI Board. Gleichzeitig plant die Kommission, einzelne Detailpflichten für Hochrisikosysteme zeitlich nach hinten zu schieben, insbesondere dort, wo es bislang an praxistauglichen Standards und Werkzeugen fehlt.

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Für Unternehmen bedeutet das vor allem eines. 2026 wird zum Vorbereitungsjahr. Weniger die Angst vor unmittelbaren Strafen, sondern die saubere Einordnung bestehender KI Systeme rückt in den Fokus. Personalrekrutierung, Kreditvergabe, kritische Infrastrukturen oder biometrische Verfahren sind typische Beispiele. Wer hier nicht weiß, was im eigenen Haus läuft, hat ein strukturelles Problem.

Die Anforderungen sind hoch. Gefordert werden technische Dokumentation, Risikomanagement, Nachweise zur Datenqualität, Bias Analysen und menschliche Kontrollmechanismen. Das ist kein reines IT Thema mehr, sondern klassische Unternehmensführung. AI Safety by Design wird zur Managementaufgabe, inklusive persönlicher Haftungsrisiken für Vorstände und Geschäftsführungen.

Data Act Datenportabilität wird Pflichtfunktion

Anders als beim AI Act gibt es beim Data Act kaum Schonfrist. Die Verordnung gilt seit 2025, ab September 2026 trifft sie erstmals neue Produkte. Vernetzte Geräte, IoT Plattformen und Cloud Dienste müssen dann Datenzugang und Datenportabilität technisch gewährleisten.

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Was abstrakt klingt, greift tief in Geschäftsmodelle ein. APIs, Exportformate und Vertragsklauseln werden plötzlich zur Compliance Frage. Kunden sollen ihre Nutzungsdaten maschinenlesbar mitnehmen können, auch zur Konkurrenz. Plattformstrategien, die auf Lock in setzen, geraten damit unter Druck.

Das Omnibus Paket könnte zwar Meldepflichten harmonisieren und Doppelregulierungen entschärfen, ändert aber nichts am Kern. Datenportabilität wird zur Produkteigenschaft. Wer sie nicht sauber implementiert, riskiert Bußgelder, Streitigkeiten mit Geschäftspartnern und Reputationsschäden.

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Plattformregulierung Gerichte geben den Ton an

Digital Services Act und Digital Markets Act treten 2026 in eine neue Phase. Nach ersten Untersuchungen und Bußgeldern dürften nun Gerichte klären, was Begriffe wie Self Preferencing, systemische Risiken oder Anti Steering konkret bedeuten. Verfahren gegen große US Plattformen werden voraussichtlich bis vor den Europäischen Gerichtshof reichen.

Für andere Marktteilnehmer ist das mehr als ein Zuschauerprozess. Die Urteile werden Maßstäbe setzen, an denen sich auch kleinere Plattformen orientieren müssen, etwa bei Empfehlungsalgorithmen, Werbung oder der Moderation illegaler Inhalte.

RegulierungStatus & Fokus 2026Konsequenz für Unternehmen
AI ActAugust 2026: Hauptregeln für Hochrisiko-KI greifen; Omnibus-Paket glättet Übergangsfristen.Governance-Pflicht: KI-Inventur und Risikomanagement werden zur Vorstandsaufgabe (Haftungsrisiko).
Data ActSeptember 2026: Pflicht zur Datenportabilität für neue vernetzte Produkte (IoT/Cloud).Produkt-Design: Schnittstellen (APIs) müssen Datentransfer zur Konkurrenz technisch ermöglichen.
DSA & DMARechtsklärung: Gerichtsurteile (EuGH) definieren Regeln für Algorithmen und Wettbewerb.Präzedenzfälle: Urteile gegen Big Tech setzen die Standards für alle kleineren Plattformbetreiber.
NIS2 & CRASicherheits-Check: Ausweitung der Cybersicherheits-Pflichten auf den Mittelstand.Meldewesen: IT-Vorfälle werden zu meldepflichtigen regulatorischen Ereignissen mit Zeitdruck.
Omnibus-PaketBürokratieabbau: Harmonisierung von Fristen und Streichung von Doppel-Regulierungen.Atempause nutzen: Zeitgewinn für die saubere technische Umsetzung, kein Signal zur Entwarnung.


NIS2 und CRA: Cybersicherheit wird zur Managementaufgabe

Mit dem NIS2-Umsetzungsgesetz hat Deutschland sein IT-Sicherheitsrecht grundlegend neu geordnet und den Anwendungsbereich deutlich ausgeweitet. Erfasst werden nicht mehr nur klassische KRITIS Betreiber, sondern zahlreiche weitere Unternehmen aus Industrie, Digitalisierung, Logistik, Gesundheitswesen und Dienstleistungen, die als wichtige oder besonders wichtige Einrichtungen eingestuft werden können.

Für diese Unternehmen gelten ab 2026 verbindliche Anforderungen an das Risikomanagement, an technische und organisatorische Schutzmaßnahmen sowie an die interne Verantwortungsstruktur. Sicherheitsvorfälle müssen innerhalb enger Fristen gemeldet werden, zunächst als Frühwarnung und anschließend mit detaillierten Berichten. Die Aufsichtsbehörden erhalten weitreichende Prüf und Eingriffsbefugnisse, bis hin zu Anordnungen gegenüber der Geschäftsleitung. Auch hier wird Cybersicherheit ausdrücklich zur Aufgabe des Managements, inklusive möglicher persönlicher Haftung bei systematischen Versäumnissen.

Ergänzt wird dieses Regime durch den Cyber Resilience Act, der den Blick von der Betreiberperspektive auf die Produkte selbst richtet. Hersteller von Software und vernetzten Geräten müssen künftig sicherstellen, dass ihre Produkte über den gesamten Lebenszyklus hinweg grundlegende Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dazu gehören sichere Voreinstellungen, ein dokumentierter Umgang mit Schwachstellen sowie klare Meldepflichten gegenüber Behörden bei aktiv ausgenutzten Sicherheitslücken. Nach aktuellem Zeitplan greifen die Meldepflichten für Vorfälle ab Herbst 2026, während die umfassenden Produktanforderungen ab Ende 2027 verbindlich werden.

In der Summe entsteht ein engmaschiges Sicherheitsregime, das durch weitere Regelwerke wie DORA im Finanzsektor ergänzt wird. IT Sicherheitsvorfälle werden damit endgültig aus der rein operativen Ecke herausgeholt und als regulatorische Ereignisse behandelt, die Governance, Dokumentation und strategische Entscheidungen betreffen. Unternehmen müssen ihre Sicherheitsorganisation deshalb neu denken und enger mit Compliance, Rechtsabteilung und Geschäftsleitung verzahnen, um ab 2026 nicht reaktiv, sondern steuerungsfähig zu bleiben.

Fazit: Verschoben heißt nicht aufgehoben

2026 bringt keine Revolution, sondern Umsetzung. Das Omnibus Paket mag Zeit verschaffen, aber keine Entlastung im strategischen Sinn. Unternehmen müssen jetzt Inventur machen. Welche KI Systeme laufen. Welche Produkte fallen unter den Data Act. Welche Sicherheitsregime greifen künftig.

Wer diese Fragen früh beantwortet, kann die Übergangsphase nutzen, um Strukturen, Governance und Technik sauber aufzusetzen. Wer auf Aufschub hofft, wird spätestens 2027 feststellen. Die eigentliche Arbeit beginnt genau dann, wenn die Atempause endet. gestalten will, muss diese Entwicklungen frühzeitig erkennen und konsequent in seine Strategie integrieren – auch wenn einzelne Fristen verschoben werden mögen.

Lars

Becker

Redakteur

IT Verlag GmbH

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