Mit KI Hasskriminalität im Netz aufdecken

Das Team um Dr. Robert Pelzer erforscht den Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI) durch Sicherheitsbehörden zur Aufdeckung und Verfolgung politisch motivierter Straftaten mit Internetbezug.

Um gegen Hasskriminalität im Internet besser strafrechtlich vorzugehen, ist das Forschungsprojekt „KISTRA – Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) zur Früherkennung von Straften“ gestartet. Das Ziel des Projektes ist die Erforschung der Möglichkeiten und Rahmenbedingungen für den ethisch und rechtlich vertretbaren Einsatz von KI durch Ermittlungsbehörden zur Erkennung, Vorbeugung und Verfolgung von politisch motivierten Straftaten mit Internetbezug.

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An KISTRA ist auch das Zentrum Technik und Gesellschaft (ZTG) der TU Berlin beteiligt. Dr. Robert Pelzer leitet das Projekt am ZTG. „Wir wollen zum einen analysieren und verstehen, mit welchen Herausforderungen die Sicherheitsbehörden im Umgang mit Hass-Postings in sozialen Medien konfrontiert sind und welche Anforderungen die Ermittler*innen an ein KI-System stellen, mit dem ihre Arbeit unterstützt werden soll. Und zum anderen werden wir die Folgen und Risiken eines solchen Systems für den Ermittlungsprozess analysieren, um mit den Ermittler*innen gemeinsam zu überlegen, wie unsere Befunde in die Praxis einfließen können“, erklärt Dr. Robert Pelzer. Darüber hinaus untersucht das Forscherteam am ZTG, wie die KI-Tools aus Sicht der Praktiker*innen in den Justiz- und Sicherheitsbehörden bewertet werden sowie die Erwartungen und Bedenken, die durch ein solches Vorgehen in unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen entstehen können.

Versachlichung von Debatten

Gegenwärtig wird im Bundeskriminalamt eine Zentralstelle zur Verfolgung von Hasskriminalität im Internet eingerichtet. Ziel ist es, die Ergebnisse des dreijährigen KISTRA-Projektes direkt in der Arbeit dieser Zentralstelle anzuwenden. Für Jonatan Schewe, wissenschaftlicher Mitarbeiter am ZTG, ist KISTRA deshalb ein spannendes Projekt: „Mit dieser praxisnahen Studie haben wir nicht nur die Chance, aktuelle Entwicklungen bei der Bekämpfung von Hass im Internet mit zu beeinflussen, wir können auch durch unseren Fokus auf gesellschaftliche Aspekte einen Beitrag leisten, um Grundsatzdebatten über den Schutz der Meinungsfreiheit zu versachlichen. Dazu gehört zum einen die Auseinandersetzung mit der Vielschichtigkeit von Hasskriminalität, den damit verbundenen Definitionsproblemen, sowie mit den Risiken, die durch eine selektive Wahrnehmung des Phänomens entstehen können. Darüber hinaus stellen sich grundsätzliche Fragen zur digitalen Polizeiarbeit, zur Rolle von privaten Betreibern sozialer Netzwerke und inwiefern das neue Gesetzespaket gegen Hasskriminalität dem kriminalpolitischen Nutzen gerecht werden kann.“

https://www.tu.berlin/

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