Jerome Evans, Gründer und Geschäftsführer der firstcolo, erklärt, dass eine Strompreisentlastung für Rechenzentren nicht nur rechtlich möglich, sondern entscheidend für Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und digitale Souveränität in Deutschland und Europa ist.
Als Betreiber von Rechenzentren begrüßen wir das im Auftrag des Bitkom erstellte Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Koenig ausdrücklich. Die darin dargestellten rechtlichen und wirtschaftlichen Bewertungen unterstreichen die zentrale Rolle von Rechenzentren für die digitale und industrielle Zukunft Deutschlands und Europas, denn sie bilden das Fundament moderner Wertschöpfungsketten. Anwendungen aus den Bereichen Industrie 4.0, Künstliche Intelligenz, Cloud-Computing, vernetzte Produktion und digitale Verwaltung sind ohne leistungsfähige und lokal verfügbare Rechenzentrumsinfrastruktur nicht denkbar. Sie fungieren damit nicht nur als Teil der Digitalwirtschaft, sondern als eine Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit nahezu aller Branchen.
Wenn energieintensive Industrien aus Gründen der internationalen Wettbewerbsfähigkeit entlastet werden, muss dies auch für die digitale Infrastruktur gelten, die diese Industrien überhaupt erst ermöglicht. Zudem bleibt der Betrieb moderner Rechenzentren energieintensiv. Strom stellt daher einen der größten Kostenblöcke dar und entscheidet maßgeblich über Investitions- und Standortentscheidungen. Deutschland und Europa stehen im globalen Wettbewerb mit Regionen, in denen Energie deutlich günstiger verfügbar ist. Eine gezielte Strompreisentlastung für Rechenzentren sichert aus diesem Grund Investitionen in digitale Infrastruktur am Standort Deutschland, schafft Planungssicherheit für langfristige Infrastrukturprojekte und stärkt die internationale Wettbewerbsfähigkeit des europäischen Digitalökosystems.
Die Verfügbarkeit leistungsfähiger Rechenzentren in Europa erweist sich aber auch als eine Frage der digitalen Souveränität: Datenverarbeitung, KI-Training und -Inference sowie kritische digitale Dienste sollten möglichst innerhalb europäischer Rechts- und Sicherheitsrahmen erfolgen. Eine Verlagerung von Rechenzentrumsleistungen in andere Weltregionen hätte langfristige Folgen für die Kontrolle über sensible Daten, die Resilienz digitaler Infrastrukturen, sowie die technologische Unabhängigkeit Europas. Das Gutachten stellt klar, dass eine Strompreisentlastung für Rechenzentren europarechtlich nicht nur möglich, sondern im Sinne von Gleichbehandlung, Kohärenz und Wettbewerbsneutralität sogar geboten sein kann.
Diese Bewertung schafft eine wichtige Grundlage für die politische Diskussion. Wir unterstützen daher den Ansatz, Rechenzentren bei bestehenden oder geplanten Maßnahmen zur Strompreisentlastung ausdrücklich zu berücksichtigen. Vor dem Hintergrund der strategischen Bedeutung digitaler Infrastruktur appellieren wir an die Bundesregierung, die angekündigten Strompreisentlastungen konsequent auch auf Rechenzentren auszuweiten. Eine solche Entscheidung wäre ein wichtiges Signal für Investitionen, Innovation und den Ausbau moderner Infrastruktur in Deutschland und Europa. Deutschland hat so die Chance, ein führender Standort für sichere, nachhaltige und leistungsfähige Rechenzentren zu bleiben. Dafür braucht es jedoch international wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen – insbesondere bei den Energiekosten.
Das Rechtsgutachten liefert daher einen wichtigen Impuls für eine faktenbasierte und zukunftsorientierte Debatte. Eine Strompreisentlastung für Rechenzentren erweist sich nicht nur industriepolitisch als sinnvoll, sondern auch als ein entscheidender Baustein für die digitale Transformation und die technologische Souveränität Europas.“