Seit mehreren Tagen kämpft der US-amerikanische Zahlungsdienstleister PayPal mit technischen Problemen, die zu Zahlungsausfällen führen. Verbraucherschützer raten zur Besonnenheit – und warnen vor Kriminellen, die die Verwirrung ausnutzen wollen.
Die Störungen beim Online-Bezahldienst PayPal halten bereits seit mehreren Tagen an und sorgen bei tausenden deutschen Nutzern für Verunsicherung. Zahlungen werden nicht korrekt abgewickelt, Konten zeigen falsche Salden an, und Händler erhalten ihre Gutschriften verspätet oder gar nicht. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun eine Stellungnahme veröffentlicht und gibt Betroffenen konkrete Handlungsempfehlungen.
Regelmäßige Kontokontrolle ist das A und O
“PayPal-Nutzer sollten derzeit besonders aufmerksam ihre Konten überwachen”, erklärt der Bankenexperte David Riechmann der Verbraucherzentrale NRW. Sowohl das PayPal-Konto als auch das verknüpfte Girokonto sollten regelmäßig auf unberechtigte Abbuchungen und den Status offener Zahlungen geprüft werden. Ein negativer PayPal-Saldo sei zunächst kein Grund zur Panik: “In den meisten Fällen dürfte Abwarten ausreichen. Wir erwarten, dass die Lastschriften in den kommenden Tagen nachgeholt werden – ohne zusätzliche Kosten für die Betroffenen.”
Doppelzahlungen vermeiden
Vorsicht ist bei der Reaktion auf negative Kontostände geboten. Die Verbraucherschützer warnen davor, vorschnell Guthaben auf das PayPal-Konto zu transferieren: “Sofern das eigene PayPal-Konto im Minus ist, sollte man nicht sofort das Guthaben aufladen. Sonst zahlt man bei parallel laufender Lastschrift doppelt auf das Paypal-Konto ein. Das Geld fehlt dann möglicherweise auf dem Girokonto für andere Ausgaben”, so der Experte. Stattdessen sollten Nutzer alle Kontobewegungen genau überwachen und sicherstellen, dass abgebuchte Beträge den tatsächlichen Kaufpreisen entsprechen.
Händlerprobleme sind nicht Kundensache
Auch auf Seiten der Online-Händler führen die PayPal-Störungen zu Schwierigkeiten. Verzögerte oder ausbleibende Gutschriften veranlassen manche Shops dazu, Bestellungen nicht zu versenden. Die Verbraucherzentrale stellt klar: “Das sollte aber nicht das Problem der Kundschaft sein. In diesen Fällen sollte man Händler zur Erfüllung des Vertrages bzw. zum Senden der Ware auffordern.”
Widerspruch bei unberechtigten Buchungen
Sollten tatsächlich unberechtigte Abbuchungen auftreten, empfehlen die Experten eine zweistufige Vorgehensweise: Zunächst sollten Betroffene direkt bei PayPal Widerspruch einlegen. Entstehen daraus Belastungen auf dem Bankkonto, können diese per Lastschrift-Rückbuchung rückgängig gemacht werden – und zwar bis zu 13 Monate nach der ursprünglichen Belastung, sofern kein Abbuchungsauftrag erteilt wurde.
Phishing-Gefahr steigt
Cyberkriminelle nutzen die Verwirrung bereits aus, warnen die Verbraucherschützer. PayPal verschicke zwar derzeit Informations-E-Mails an Nutzer, jedoch ohne direkte Links. “Bei verdächtigen E-Mails mit angeblichen PayPal-Links ist höchste Vorsicht geboten”, betont der Bankenexperte. Betroffene sollten ausschließlich den offiziellen PayPal-Kundenservice über die bekannten Kanäle kontaktieren.