Gericht zweifelt an Cookies in DB Navigator

DB Navigator

Hilfreiches Helferlein oder Datenkrake? Vor dem Frankfurter Landgericht klagt ein Privatmann gegen den Datenhunger der Bahn-App DB-Navigator. Die Richter sehen einige Cookies kritisch.

Im ersten Zivilprozess um die Datensicherheit der Bahn-App «DB Navigator» hat das Gericht Zweifel geäußert, ob einige der automatisch installierten Cookies rechtmäßig sind. Vor dem Landgericht Frankfurt ist aber noch keine Entscheidung gefallen. Stattdessen will die Kammer in einem erneuten Termin IT-Spezialisten der Bahn und einen unabhängigen Sachverständigen anhören.

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Für die Bahn-Kunden wird sich mit dem Zivilprozess (Az.: 2-25 O 209/22) erst einmal nichts ändern. Das Verfahren steckt in der ersten Instanz und ist von einem rechtskräftigen Urteil noch weit entfernt. Das Gericht rechnet auch damit, dass nach seinem Urteil Berufung beim Oberlandesgericht eingelegt wird. 

Der Kläger, ein Privatmann mit dem Künstlernamen «padeluun», hofft auf weitreichenden Folgen. «Wenn wir diese Klage gewinnen, können ich und alle anderen Kunden auf der Welt den DB-Navigator verwenden, ohne dass Google, Adobe und andere Leute in den USA davon Kenntnis erhalten.» Im Falle eines Erfolgs müssten auch andere Anbieter ihre Apps ändern. 

Bahn verteidigt Konstruktion der App

Die Deutsche Bahn hat die Vorwürfe im Vorfeld des Prozesses zurückgewiesen: Die gesetzlichen Regelungen würden eingehalten und die Daten nur für eigene Zwecke und nicht für unzulässiges Marketing eingesetzt. Die Zusammenarbeit mit «sorgfältig ausgewählten und vertraglich gebundenen Dienstleistern» sei notwendig, um die Dienste des Navigators verlässlich anbieten zu können. Es sei keine namentliche Nachverfolgung einzelner Nutzer möglich. 

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In der mündlichen Verhandlung ging es im Kern um drei nicht abwählbare Cookies, die bei der Installation des Navigators ohne Einwilligung der Kunden gesetzt werden und unterschiedliche Hilfsprogramme einbinden. Der Vorsitzende Richter Daniel Köhler sagte zum Verhandlungsschluss, man sehe Adobe Analytics «kritisch», Optimizely «sehr kritisch» und Crashlytics «weniger kritisch». 

Kein Absturz bei der Kontrolle

Das letztgenannte Programm soll den Absturz der App vor allem zum Zeitpunkt der Fahrkartenkontrolle im Zug verhindern. Das Adobe-Programm benötigt die Bahn nach eigenen Angaben, um auch größeren gleichzeitigen Zugriffszahlen standhalten zu können. Optimizely werde zum Test verschiedener Software-Versionen eingesetzt, ob diese beispielsweise sämtliche Informationen zur Sicherung der Fahrgastrechte korrekt speichern. 

Zu einem noch nicht festgelegten Termin will das Gericht nun mit Hilfe von IT-Fachleuten und einem Gutachter einen Buchungsprozess starten und analysieren, welche Cookies auf dem Endgerät des Nutzers gesetzt werden. 

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Fast 80 Millionen Downloads

Laut Bahn liefert der Navigator vor und während der Fahrt verlässliche Informationen zu Verbindungen, Preisen und Angeboten sowie Umsteigezeiten, Fahrplananpassungen oder Reservierungsänderungen. Auch Tickets können über die Mobilanwendung gekauft werden, die fast 80 Millionen Mal heruntergeladen worden sei. 

Der Kläger ist Vorsitzender des Bielefelder Vereins Digitalcourage und bemängelt zusätzlich, dass Kunden des staatlichen Grundversorgers Deutsche Bahn am Navigator kaum vorbeikommen. Manche Services seien ohne die App nicht verfügbar. Er sagt: «Wer reisen will, wird zur App gezwungen – und wer die App nutzt, wird ausgespäht. Das ist Digitalzwang und Datenmissbrauch.» Die Kunden wollten Bahn fahren, ohne überwacht zu werden.

Von Christian Ebner, dpa

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