Recht auf Vergessenwerden: Das Individuum in den Klauen der Industrie|Kommentar

Ulrich ParthierMit Presseinformationen werden wir als Journalisten ja immer wieder überhäuft. Letzte Woche, dachte ich, ich lese nicht richtig. Branchenlobbyist eco lehnt das Recht auf Vergessenwerden im Netz ab. Dem muss energisch widersprochen werden!

Die Kernpunkte von eco lauten:

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Die weltweite Durchsetzung des sogenannten Rechts auf Vergessenwerden, so der Verband, berge die Gefahr einer internationalen Abwärtsspirale der Kommunikationsfreiheit im Netz. Der Verband wendet sich damit entschieden gegen aktuelle Forderungen deutscher und französischer Datenschutzbehörden, die den Suchmaschinenanbieter Google dazu zwingen wollen, Löschanfragen nicht nur auf seinen europäischen Suchseiten, sondern auf sämtlichen Webauftritten global umzusetzen. Ein weltweit durchsetzbares Löschrecht schaffe zusätzliche Konflikte im Hinblick auf regionale und kulturelle Unterschiede bei der Abwägung zwischen Kommunikationsfreiheit und persönlichem Datenschutz. Sollte ein solches Löschrecht weltweit konsequent durchgesetzt werden, müsse Europa auch damit rechnen, dass künftig auch Löschentscheidungen, die auf Basis nicht-europäischer Rechtsauffassungen getroffen wurden, aus den europäischen Suchregistern verschwinden, so eco. Der immer stärkeren Fragmentierung des Internet sei damit Tür und Tor geöffnet.

eco hatte bereits die Etablierung des Rechts auf Vergessenwerden durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 13. Mai 2014 scharf kritisiert. Inzwischen haben auf europäischer Ebene die abschließenden Verhandlungen für die Datenschutz-Grundverordnung begonnen. Darin spielt auch die gesetzliche Ausgestaltung des Rechts auf Vergessenwerden eine wichtige Rolle. Ein neues eco Positionspapier fasst die wesentlichen Aspekte, die dabei zu berücksichtigen sind, zusammen. Aus deren Sicht böten die laufenden Verhandlungen um die Datenschutz-Grundverordnung eine gute Gelegenheit, mögliche negative Konsequenzen, die sich aus dem EuGH-Urteil ergeben, gesetzgeberisch zu berücksichtigen.

Aus Sicht der Internetwirtschaft gibt es noch viele offene Fragen zur Ausgestaltung des Urteils und zur Rolle von Intermediären wie zum Beispiel Suchmaschinenbetreiber. Auch die noch schwer absehbaren Folgen für die Informations- und Meinungsfreiheit im Internet müssen weiter diskutiert werden.

Prinzipiell stellt sich hie die Frage: Wem gehören Daten, dem Individuum oder der Industrie? Das erinnert stark an die Big Data-Thematik und die Geheimdienste. Dürfen meine Daten ohne meine Einwilligung eingesehen, gespeichert und bewertet werden ohne das ich meine Einwilligung dazu gegeben habe oder informiert werde?

Um klar Stellung zu beziehen: Meine Daten gehören niemanden ausser mir, mag er hundertausendmal im Kleingedruckten seiner ABGs anderes suggerieren. Deshalb ist das Recht auf Vergessenwerden essentiell und richtig, egal, ob das der Industrie passt oder nicht.

Ulrich Parthier, Herausgeber it management

 

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