Bei der Beschaffung von Open-Source-Software durch die öffentliche Hand herrschte bislang ein Flickenteppich an Regelungen. Das Digitalministerium und der Branchenverband Bitkom haben sich nun auf einheitliche Vertragsbedingungen geeinigt.
Wer in der deutschen Verwaltung Open-Source-Software beschaffen wollte, brauchte bisher vor allem eines: Geduld. Einheitliche, rechtssichere Vertragsmuster für quelloffene Lösungen fehlten schlicht. Das ändert sich nun. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und der Digitalverband Bitkom haben sich auf gemeinsame Standards geeinigt, die in die bestehenden EVB-IT-Vertragsbedingungen integriert werden. Nachdem der IT-Planungsrat bereits im November zugestimmt hat, können die neuen Regelungen mit der Veröffentlichung in Kraft treten.
Open Source wird zum Standard, zumindest bei Neuentwicklungen
Der wohl weitreichendste Punkt: Bei neuen Softwareentwicklungsprojekten wird die Entwicklung und Bereitstellung als Open Source künftig als Standard in den EVB-IT abgebildet. Das bedeutet nicht, dass proprietäre Software verboten wäre. Öffentliche Auftraggeber können weiterhin frei entscheiden. Aber die Standardvorgabe verschiebt sich deutlich in Richtung quelloffener Lösungen.
„Einheitliche Vertragsstandards beschleunigen die öffentliche IT-Beschaffung und machen sie rechtssicherer”, sagt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder. „Open Source kann dazu beitragen, Abhängigkeiten zu reduzieren und die digitale Souveränität zu stärken. Wichtig sind dafür auch bundesweit einheitliche IT-Architekturstandards, ein professioneller Betrieb sowie ein funktionsfähiger, wettbewerbsorientierter Markt.”
SBOM als neues Transparenzinstrument
Neben der grundsätzlichen Open-Source-Orientierung bringen die aktualisierten Vertragsbedingungen weitere Neuerungen mit. So können Auftraggeber künftig die Übergabe einer sogenannten Software Bill of Materials (SBOM) vereinbaren. Damit lassen sich die in einer Software verwendeten Komponenten und deren Abhängigkeiten systematisch dokumentieren, ein Instrument, das in der IT-Sicherheitsbranche seit Jahren gefordert wird. Durch die Verankerung in den Vertragsbedingungen könnte die SBOM in der öffentlichen Beschaffung nun deutlich an Verbreitung gewinnen.
„Die modernisierten Vertragsbedingungen sind ein entscheidender Hebel, um Open-Source-Lösungen rechtssicher und flächendeckend in der Verwaltung zu verankern und unsere digitale Souveränität zu stärken”, sagt Staatssekretär Markus Richter. „Durch die Digitalisierung der Vertragsmuster schaffen wir Grundlagen für schnellere und zukunftsfähige Beschaffungsprozesse.”
Die EVB-IT sind kein neues Konstrukt. Seit vielen Jahren entwickelt die öffentliche Hand die Vertragsbedingungen gemeinsam mit der Wirtschaft weiter, auf Anbieterseite vertritt der Bitkom die Interessen der Branche. Die verschiedenen Muster der EVB-IT-Vertragsfamilie stehen online kostenfrei unter evb-it.gov.de zur Verfügung.