Anspruch und rechtliche Grundlagen

Weihnachtsgeld 2025: Was Beschäftigte wissen müssen

Bonus

Mit dem Jahresende rückt für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch die Frage nach dem Weihnachtsgeld näher. Ob und unter welchen Bedingungen eine Sonderzahlung gezahlt wird, hängt stark von der rechtlichen Basis ab.

Fach- und Führungskräfte sind dabei besonders betroffen, da in außertariflichen Bereichen die Regeln weniger klar sind als in tarifgebundenen Branchen.

Anzeige

Grundsätzlich kann ein Anspruch auf Weihnachtsgeld aus drei Quellen entstehen: dem Arbeitsvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einem Tarifvertrag. Eine besondere Rolle spielt die sogenannte betriebliche Übung. Wenn der Arbeitgeber über mindestens drei Jahre hinweg Weihnachtsgeld vorbehaltlos zahlt, kann daraus ein Anspruch für die Folgejahre entstehen, auch wenn der Arbeitgeber dies ursprünglich nicht wollte.

Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte

Viele Arbeitgeber versuchen, Weihnachtsgeld als freiwillige Leistung zu deklarieren. Solche Klauseln mit Widerrufsvorbehalt sind in der Praxis jedoch oft unklar formuliert. Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass die Formulierung „freiwillig und jederzeit widerruflich“ widersprüchlich ist und daher unwirksam sein kann. In solchen Fällen kann das Weihnachtsgeld trotz Widerrufsvorbehalt fällig werden.

Die Art des Weihnachtsgeldes spielt eine wichtige Rolle. Handelt es sich um eine Treueprämie, die unabhängig von der Arbeitsleistung gezahlt wird, können Arbeitgeber bestimmte Bedingungen wie Stichtage oder Rückzahlungsklauseln vereinbaren. Ist das Weihnachtsgeld hingegen als Belohnung für erbrachte Arbeit gedacht, sind solche pauschalen Vorbehalte meist unwirksam.

Anzeige

Bei Mischzahlungen mit sowohl Treue- als auch Entgeltcharakter besteht in vielen Fällen auch bei unterjährigem Ausscheiden ein Anspruch auf anteilige Auszahlung. Arbeitsgerichte haben in mehreren Entscheidungen den Schutz der Beschäftigten in solchen Fällen gestärkt.

Praktische Tipps für Beschäftigte

Wer glaubt, Anspruch auf Weihnachtsgeld zu haben, sollte zunächst das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen. Treten Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Nichtzahlung auf, lohnt sich die Prüfung der Unterlagen durch Fachleute, etwa Rechtsanwälte oder Verbandsanwälte des DFK.

Dabei sind insbesondere folgende Punkte relevant:

  • Klauseln zu Freiwilligkeit und Widerruf
  • Stichtagsregelungen
  • Ausschlussfristen für Ansprüche (oft nur drei Monate)

Die fristgerechte Geltendmachung ist entscheidend, da Ansprüche sonst verloren gehen können.

Pauline

Dornig

Online-Redakteurin

IT Verlag GmbH

Pauline Dornig joined the IT Verlag team as an online editor in May 2020. (pd)
Anzeige

Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.