- März 7, 2023
Mit der elektronischen Zeiterfassung müssen sich Unternehmen bereits seit dem EuGH-Urteil im Frühjahr 2019 befassen. Das deutsche Bundesarbeitsgericht hat im September letzten Jahres noch einmal die Dringlichkeit der Umsetzung betont und die Verpflichtung ausgesprochen, die tägliche Arbeitszeit zu erfassen; jetzt ist der Moment gekommen, dass diese Verpflichtung unstrittig ist.