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Zukunftssicher handeln
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) macht barrierefreies Surfen 2025 zur Pflicht. Websites und Online-Shops müssen dann so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt nutzbar sind.
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Text- und Data-Mining
Unternehmer, die Informationen auf ihrer Website schützen wollen, sollten sich mit Text- und Data-Mining auseinandersetzen. Denn: Nicht geschützte Inhalte lassen sich für kommerzielle Zwecke verwenden. Was Webseitenbetreiber tun können, um ihre Werke zu schützen und welche rechtlichen Mittel es gibt, erklärt Ecovis-Rechtsanwalt Axel Keller in Rostock.
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Gesundheitsholding Lüneburg GmbH
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