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NIS2-Vorschriften
Mit der neuen EU-Richtlinie für Cybersicherheit erweitert sich der Kreis der betroffenen Firmen von rund 2.000 Unternehmen auf geschätzte 30.000. Während sich Großbetriebe von ihren Rechtsabteilungen beraten lassen, sind viele Mittelständler auf sich gestellt – und verunsichert.
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Der Gesetzgeber hat die NIS2-Richtlinie verabschiedet, um die Sicherheitsstandards für kritische Infrastrukturen in der EU zu vereinheitlichen. Diese Änderung betrifft wesentlich mehr Unternehmen als je zuvor. Höchste Zeit für sie zu prüfen, ob sie ihre Daten bestmöglich managen und nutzen.
Kommentar
 „Das entschlossene Vorgehen der Bundesregierung gegen Internetkriminalität ist sehr zu begrüßen“, erklärt der Cybersecurity-Experte Dennis Weyel zum geplanten Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie (Network & Information Security) am 17. Oktober.
Sicherheitsstrategien überprüfen und anzupassen
Der Countdown läuft: In weniger als zwei Monaten, am 17. Oktober 2024, endet die Frist zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in deutsches Recht.
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NIS2 als echte Chance
Niemand folgt gerne Anweisungen – selbst wenn sie dem gesunden Menschenverstand entsprechen –, solange es keine Verpflichtung dazu gibt.
NIS2 und Co.
Aktuell sehen sich Unternehmen mit einer Welle neuer Regulierungen im Bereich der IT-Sicherheit konfrontiert. Diese Entwicklungen sind eine Reaktion auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe und die wachsende Bedeutung der Sicherung von Netzwerken und Infrastrukturen.
Von der Pflicht zur Chance
In einer Welt, in der Cyber-Angriffe immer raffinierter werden, ist Cyber-Sicherheit für Organisationen von entscheidender Bedeutung. Die neue NIS2-Richtlinie soll die Cyber-Abwehr stärken und die Sicherheit von Netzwerken und Informationssystemen in der EU deutlich verbessern.
Statement
Die Einführung der NIS2-Richtlinie der EU, die bis Oktober 2024 von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden soll, bringt erhebliche Herausforderungen mit sich. Trotz der verbindlichen Frist scheinen viele EU-Länder, darunter auch Deutschland, nicht ausreichend vorbereitet zu sein, um diese rechtzeitig zu erfüllen.
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05.09.2025
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