Die Bundesnetzagentur hat Regeln festgelegt, auf deren Basis Verbraucher bei schlechtem Festnetz-Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen.

Die Bundesnetzagentur gibt an diesem Mittwoch Vorgaben für ein neues Minderungsrecht bekannt, mit dem Verbraucher bei schlechtem Internet ihre Monatszahlungen kürzen dürfen. In der sogenannten Allgemeinverfügung ist geregelt, wie oft die Verbraucher Tests durchführen müssen, um das Minderungsrecht in Anspruch nehmen zu können.

62 Prozent der Haushalte in Deutschland haben laut Breitbandatlas aktuell Zugang zu Gigabit-Netzen. Davon entfällt mit mindestens 25 Millionen Haushalten die deutliche Mehrheit auf Hybrid-Fiber-Coax-Netze (HFC), gut fünf Millionen sind über reine Glasfaser-Hausanschlüsse (FTTB/H-Netze) anschließbar.

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Im Streit mit ihrem Internetanbieter haben Kunden bald bessere Karten. Am 1. Dezember tritt ein Gesetz in Kraft, das ein Minderungsrecht enthält: Ist das Internet deutlich langsamer als vertraglich zugesichert, kann der Verbraucher weniger Geld bezahlen.

Laut einem aktuellen Bericht der VPN-Bewertungswebsite vpnMentor liegt Deutschland auf Platz 7 der Länder in Europa, was die Anzahl  der kostenlosen WLAN-Hotspots angeht. Mit einer Gesamtzahl von 56.067 kostenlosen WLAN Hotspots liegt Deutschland in den Top 10, gleich hinter Russland, der Ukraine, Spanien, Italien,  Portugal

Der Internetausbau mit Highspeed-Glasfaser in Deutschland nimmt Experten zufolge Fahrt auf.

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