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Die Bundesregierung will die Einführung der geplanten Corona-Warn-App des Bundes nicht durch ein spezielles Gesetz begleiten. Das geht aus einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen hervor, über die der Spiegel am Freitag berichtete.

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Eine Bilanz aus rechtlicher Sicht

Am 25. Mai 2019 wurde die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Jahr alt. Die viel befürchtete Welle von Abmahnungen und Bußgeldern ist bisher ausgeblieben. Im Gedächtnis geblieben ist dennoch, welch hohe Wellen die Verordnung insbesondere kurz vor ihrem Inkrafttreten in den Medien schlug.

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In Kalifornien wird zurzeit eine heiß diskutierte Gesetzesvorlage geprüft, die zu schlechten Nachrichten für alle Hersteller von smarten Lautsprechern werden könnte. Danach sollen Google, Amazon, Apple und Co künftig keinerlei Audioaufzeichnungen mehr von ihren Geräten speichern dürfen.

Statement

Das Europäische Parlament hat den Entwurf für eine Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes angenommen, wobei 348 Abgeordnete für, 274 Parlamentarier gegen die neue Richtlinie stimmten. Die Einführung des neuen Urheberrechts inklusive der Artikel 11 und 13 gilt somit als gesichert.

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Drohnen mit Kamera erfreuen sich immer größerer Beliebtheit – privat wie beruflich. Jedoch ermöglicht die Kamera der Drohne auch das mehr oder weniger umfassende Überwachen von Mitbürgern. Im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) existiert im § 6b eine spezielle Regelung zum Thema Videoüberwachung.

Im kommenden Jahr gibt es auch in der Digitalwelt neue Vorschriften und Rechte für Verbraucher. Der Digitalverband Bitkom hat die wichtigsten Neuerungen zusammengetragen.

Am heutigen Donnerstag behandelt der Bundestag in erster Lesung eine Änderung am sogenannten DigiNetz-Gesetz. Das im Jahr 2016 verabschiedete Gesetz legte die Grundlage dafür, dass Telekommunikationsanbieter Glasfaser mitverlegen dürfen, wenn ohnehin Bauarbeiten durchgeführt werden. 

Seit dem 1. Januar 2018 müssen Soziale Netzwerke ihren Nutzern ermöglichen, sich bei den jeweiligen Unternehmen über rechtswidrige Inhalte zu beschweren. Dies verlangt das sogenannte „Gesetz zur Verbesserung der Rechtsdurchsetzung in sozialen Netzwerken“, kurz: Netzwerkdurchsetzungsgesetz oder NetzDG.

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