Knapp 90 000 Fanseiten in sozialen Netzwerken haben nach einem Medienbericht von bezahlten «Gefällt mir»-Angaben profitiert.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entscheidet, dass Webseitenbetreiber mitverantwortlich sind für die Einhaltung von Datenschutzbestimmungen. Dies gilt vor allem, wenn sie das Like-Button-Plugin von Facebook auf ihrer Webseite eingebunden haben. Gleichzeitig werden Cookie-Opt-Ins zur abmahnbaren Pflicht erklärt. Der Bitkom kritisiert das Urteil bereits und auch Experten wie RA Dr. Thomas
Bitzer Wiegetechnik GmbH
Hildesheim
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Stade
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5. Juni 2025
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