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Handytarife, bei denen bestimmte Dienste etwa für Musik-Streaming nicht auf das Datenvolumen des Kunden angerechnet werden, verstoßen nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen EU-Recht.

Das Einbetten digitaler Medien als anklickbarer Link auf Internetseiten verstößt nach Einschätzung eines wichtigen EU-Gutachters nicht gegen EU-Recht. Dies gelte selbst dann, wenn dabei Schutzmaßnahmen des Urhebers gegen das sogenannte Framing umgangen würden, befand Generalanwalt Maciej Szpunar vom Europäischen Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg (Rechtssache C-392/19).

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Niederlage für O2 im Streit über die Abschaffung von Roaming-Gebühren für deutsche Kunden: Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs hätte der Telefonanbieter 2017 automatisch alle Kunden auf den neuen Tarif ohne Zusatzkosten für Mobilgespräche im EU-Ausland umstellen müssen und nicht nur Verbraucher mit bestimmten Tarifmodellen.

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Das sogenannte „Recht auf Vergessenwerden“ beruht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014. Demnach können Privatpersonen von Google verlangen, dass bestimmte Webseiten nicht mehr in der Suche auftauchen.

Mehr als vier Jahre hielt der Datenschutzschild stand – nun aber kippte der Europäische Gerichtshof (EuGH) nach einem ebenso langen, länderübergreifenden Rechtsstreit die Privacy-Shield-Vereinbarung zwischen der europäischen Union und den Vereinigten Staaten. Zu groß seien die Unterschiede zwischen dem Datenschutzniveau der EU-Mitglieder und dem der USA. 

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Urteil zum Datenaustausch zwischen den USA und EU-Staaten hinterlässt ein Rechtsvakuum: Nachdem das EuGH das Privacy-Shield-Abkommen für ungültig erklärt hat, besteht nun akute Rechtsunsicherheit. Was einerseits als Sieg für den Datenschutz gewertet werden kann, ist gleichzeitig ein Armutszeugnis für die Politik, die wissentlich Unternehmen und Behörden alleine lassen. Wir
Urteil zum Datenaustausch zwischen den USA und EU-Staaten hinterlässt ein Rechtsvakuum: Nachdem das EuGH das Privacy-Shield-Abkommen für ungültig erklärt hat, besteht nun akute Rechtsunsicherheit. Was einerseits als Sieg für den Datenschutz gewertet werden kann, ist gleichzeitig ein Armutszeugnis für die Politik, die wissentlich Unternehmen und Behörden alleine lassen. Wir

Das jüngste BGH-Urteil zum Thema Cookie-Banner zeigt auf, dass viele Unternehmen noch große Lücken in ihren Datenschutzkonzepten haben. Die Datenschutz-Experten der TÜV SÜD Sec-IT GmbH erklären, worauf Unternehmen jetzt achten sollten und welche Folgen das Urteil für Unternehmen und deren Schutz von personenbezogenen Daten hat.

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