Update 28.09.2022, 14:20Uhr
Verärgerte Kunden und Kundinnen dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform Ebay ihre Kritik durchaus scharf formulieren. Diese darf aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Schmähkritik sein – also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen.
Das Schnäppchenportal Ebay Kleinanzeigen wird künftig den Namensteil Ebay streichen und unter der Marke «Kleinanzeigen.de» auftreten. Das teilte das Unternehmen am Montag in Kleinmachnow bei Berlin mit. Die ehemalige Kleinanzeigen-Sparte von Ebay, zu der auch mobile.de gehört, war im Juni 2021 an den norwegischen Online-Marktplatz Adevinta verkauft worden.
Ungeliebte Weihnachtsgeschenke, gut erhaltene Kleidung, Kinderspielzeug, Bücher, Teller und Besteck: Ein Großteil der Bundesbürger verkauft ausrangierte Dinge im Netz. 72 Prozent der Menschen in Deutschland veräußern mindestens einmal im Jahr gebrauchte oder neuwertige Gegenstände online, gut jeder Vierte (27 Prozent) sogar mindestens einmal pro Monat.
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