Die Bedeutung des Datenschutzes wurde im September 2024 wieder verdeutlicht. Verschiedenen Aufsichtsbehörden in Europa verhängten zahlreiche Bußgelder.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sein Urteil in einem Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Facebook-Mutterkonzern Meta verkündet. Ein Kommentar von Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.
Bereits seit dem 24. Mai 2016 ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in ganz Europa gültig und selbst Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, aber Daten von EU-Bürgern verarbeiten, müssen die DSGVO befolgen.
In der EU ansässige und betriebene Cloud-Anbieter könnten durchaus zur Lösung von Problemen im Zusammenhang mit der Datenübermittlung und der Zuständigkeit für gespeicherte Daten beitragen.
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union hat die Unternehmenslandschaft seit ihrem Inkrafttreten am 25. Mai 2018 beeinflusst. Sie wurde geschaffen, um den Datenschutz und die Privatsphäre von Einzelpersonen zu stärken.
Der bevorstehende EU Cyber Resilience Act (CRA, EU-Gesetz über Cyberresilienz) stellt einen wichtigen Schritt in der europäischen Cybersicherheitspolitik dar. Er zielt darauf ab, die digitale Abwehr in der Europäischen Union durch einen proaktiven Cybersicherheits-Ansatz zu verbessern.
Der Verantwortliche trägt die Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen sowie der darin festgelegten Grundlagen für die Verarbeitung.
Das sichere Löschen personenbezogener Daten ist ein essenzieller Aspekt der Datensicherheit und der Rechte von betroffenen Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wobei sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen von Bedeutung sind.