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Reaktions- und Wiederherstellungsfähigkeiten bei Cyberangriffen
Der Digital Operational Resilience Act (DORA) ist eine umfassende EU-Verordnung, die darauf abzielt, die IT-Sicherheit und das Risikomanagement im Finanzsektor zu stärken, indem sie strenge Anforderungen für die Meldung von Vorfällen, die Prüfung der Widerstandsfähigkeit und die Aufsicht durch Dritte vorschreibt.
So halten Finanzunternehmen die EU-Verordnung effektiv und kurzfristig ein
Um den Finanzmarkt gegen Cyberrisiken und Vorfälle in der Informations- und Kommunikationstechnologie zu schützen, hat die Europäische Union die Verordnung DORA auf den Weg gebracht. Finanzunternehmen müssen ein vollständiges Bild aller Risiken zeichnen und sollen so ihr Sicherheitsniveau steigern sowie ihre Resilienz stärken.
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NIS2 und Co.
Aktuell sehen sich Unternehmen mit einer Welle neuer Regulierungen im Bereich der IT-Sicherheit konfrontiert. Diese Entwicklungen sind eine Reaktion auf die zunehmenden Bedrohungen durch Cyberangriffe und die wachsende Bedeutung der Sicherung von Netzwerken und Infrastrukturen.
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EU-DORA-Compliance sicherstellen
Die neue EU-DORA-Verordnung soll die digitale operative Widerstandsfähigkeit des Finanzsektors stärken. Dazu gehören überarbeitete Vorschriften und Richtlinien in Bezug auf Cyberrisiko-Management, Datensicherheit, Governance, Ausfallsicherheit und Multi-Cloud-Flexibilität.
Vier wichtige Lektionen für Compliance
Zwei neue EU-Regularien beschäftigen deutsche Unternehmen zurzeit: Der im Januar 2024 in Kraft getretene Digital Operational Resilience Act (DORA), der im Finanzsektor die Bereiche Cybersicherheit, IT-Risiken und Resilience regelt, und das im März verabschiedete Gesetz zur künstlichen Intelligenz (AI-Act).
Bedeutung für Security Awareness
Mit dem Digital Operational Resilience Act (DORA) soll eine neue Ära der Cyberabwehr im Finanzsektor eingeläutet werden.
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Der Digital Operational Resilience Act (DORA) löst ein wichtiges Problem bei der Regulierung von Finanzinstituten in der Europäischen Union und dient als verbindliche Richtlinie für das Risikomanagement im Finanzsektor.
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