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Kommentar

Am 25. Mai jährt sich erneut das In-Kraft-Treten der Europäischen Datenschutzgrundverordnung. Aus diesem Anlass hat Frau Angela Lechermann, Teamleiterin Datenschutz Consulting Services, TÜV SÜD, einmal einen Blick auf das aktuell größte Fragezeichen in Sachen Datenschutz & DSGVO geworfen: die Auswirkungen des Brexits.

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Kommentar

Der Datenschutz stellt Unternehmen in der EU und Großbritannien vor große Herausforderungen. Sie sind darauf angewiesen, dass ein geregelter und sicherer Datenaustausch zwischen den Ländern bald gewährleistet wird. Vergleichbare Datenschutzverordnungen und -gesetze bahnen den Weg dahin. Doch können Unternehmen schon aufatmen und was bedeuten diese Regelungen für sie?  

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Die Unklarheiten rund um den Brexit haben lange an den Nerven der Unternehmen gezerrt. Zwar haben sich Großbritannien und die EU gegen Ende 2020 auf ihre künftigen Handelsbeziehungen geeinigt und der Handelsvertrag wurde weitgehend begrüßt. Fakt ist jedoch, dass weiterhin viel Verwirrung rund um

E-Mail-Verschlüsselung

Eine E-Mail-Verschlüsselung sowie sicherer Dateientransfer müssen einfach, verständlich, sicher und rechtskonform für Sender und Empfänger sein. Die Nutzerfreundlichkeit fehlt den asymmetrischen Verschlüsselungsstandards OpenPGP und S/MIME, weshalb Anwender ihre Nachrichten lieber unverschlüsselt verschicken.

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Urteil zum Datenaustausch zwischen den USA und EU-Staaten hinterlässt ein Rechtsvakuum: Nachdem das EuGH das Privacy-Shield-Abkommen für ungültig erklärt hat, besteht nun akute Rechtsunsicherheit. Was einerseits als Sieg für den Datenschutz gewertet werden kann, ist gleichzeitig ein Armutszeugnis für die Politik, die wissentlich Unternehmen und Behörden alleine lassen. Wir
Urteil zum Datenaustausch zwischen den USA und EU-Staaten hinterlässt ein Rechtsvakuum: Nachdem das EuGH das Privacy-Shield-Abkommen für ungültig erklärt hat, besteht nun akute Rechtsunsicherheit. Was einerseits als Sieg für den Datenschutz gewertet werden kann, ist gleichzeitig ein Armutszeugnis für die Politik, die wissentlich Unternehmen und Behörden alleine lassen. Wir

Nach dem Brexit gilt Großbritannien als Drittland im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO vgl. Art. 44-50). Deutsche Unternehmen, die Daten von EU-Bürgern durch Cloud-Dienste in Großbritannien verarbeiten, müssen sich dadurch neuen Herausforderungen stellen.

Schicks digital

Mit dem neuen Tool Schicks.Digital sollen Datenmengen bis 3 GB verschlüsselt und per Link über E-Mail, Whatsapp, Telegram oder beliebige andere Messenger versendet werden können – der Service sei kostenlos.

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