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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) hält fast alle Unternehmen auf Trab, die sich innerhalb der EU befinden oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Sie verpflichtet sie dazu, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen und diese vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen. 

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Kommentar

Am 25. Mai 2020 ist die DSGVO seit genau zwei Jahren in Kraft. ownCloud gratuliert der Datenschutz-Grundverordnung zum Geburtstag – und wünscht sich klare Ansagen der obersten Datenschützer.

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„Sie wurden soeben gelöscht“, das sagte einst John Kruger (alias Arnold Schwarzenegger) zu Lee Cullen (alias Vanessa Williams), als er sie in „Eraser“ ins Zeugenschutzprogramms nimmt (Eraser (1996)). Demzufolge seien alle Aufzeichnungen, die irgendetwas mit ihrer bisherigen Existenz zu tun gehabt haben, gelöscht.

Vor zwei Jahren trat die europäische Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) in Kraft. Zeit, ein Fazit zu ziehen. Was ist gut gelaufen? Wo hakt es? Wo muss nachgebessert werden? Die EU-Kommission wird im Mai ihre Bilanz in Form einer Evaluation präsentieren. Hier gibt es vorab eine Einschätzung vom IT-Sicherheitsexperten

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Der Datenschutz hat sich seit der Einführung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union im Jahr 2018 zu einem der heißesten Themen in den Vorstandsetagen entwickelt. Einige Unternehmen haben dennoch immer noch damit zu kämpfen, die richtigen Strategien zum Schutz der Daten ihrer Kunden zu finden, wie

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US-Anbieter lassen verlauten, der US Cloud Act sei nur eine „hypothetische Möglichkeit“. Wer’s glaubt, wird selig. Ein Kommentar von Christian Schmitz, Chief Strategy & Innovation Officer bei ownCloud in Nürnberg.

Trotz Corona

Durch die Corona-Virus-Pandemie sind viele Branchen in schwere wirtschaftliche Probleme geraten. Aber in einer Krise gibt es auch immer Gewinner. Die Anbieter von Videokonferenzen und Webinaren gehören eindeutig dazu.

Vorsicht, streng vertraulich!

Von der Öffentlichkeit fast unbemerkt hat der Bundestag das Geschäftsgeheimnisgesetz beschlossen. Damit Betriebsinterna künftig noch als „geheim“ geschützt gelten, müssen deutlich strengere und umfangreichere Voraussetzungen erfüllt werden.

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