„Gott vertrauen wir. Alle anderen müssen Zahlen vorlegen.“ So lautet ein Zitat des amerikanischen Statistikers W. Edwards Deming. Es unterstreicht die Relevanz von Messungen und Analysen für die Überprüfbarkeit von Fakten. Da das Datenvolumen jedoch exponentiell wächst, wird dieser Anspruch immer schwerer umzusetzen.
Gut ein Jahr nach Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gibt es eine wesentliche Neuerung: Der Bundestag verdoppelte vor wenigen Wochen den Schwellenwert für die Ernennung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Mit der Verschärfung der Datenschutzbestimmungen brodelt ein Konflikt in den Gängen der Unternehmen. Die beiden Kontrahenten: CEO und der Data Protection Officer (DPO).
Datenschutz ist im Online-Handel ein entscheidendes Thema, und das nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Verbraucher sind für das Thema sensibilisiert und Abmahnanwälte reiben sich die Hände, wenn sie Fehler in Online-Shops entdecken.
Seit Mai letzten Jahres gilt für Unternehmen innerhalb der EU die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtend. Für Viele neu ist dabei die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten.
Fast jedes dritte Unternehmen in Deutschland (31 Prozent) hat nur eine Vollzeitstelle für auf Datenschutzbelange spezialisierte Mitarbeiter eingeplant. Das ist das Ergebnis einer Befragung im Auftrag des Digitalverbands BITKOM.
Kundenvertrauen – das ist für viele Unternehmen das wichtigste Asset in ihrem Geschäftsmodell. Datenschutz sollte daher nicht als lästige Pflicht verstanden und aus Furcht vor Strafzahlungen infolge von Verstößen gegen die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betrieben werden, sondern aus ureigenem Geschäftsinteresse.