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Doppelte Gefahr
Ein neu entdeckter Ransomware-Stamm sorgt aktuell für Besorgnis unter IT-Sicherheitsforschern: „Anubis“ kombiniert nicht nur die üblichen Verschlüsselungsfunktionen, sondern verfügt zusätzlich über eine Löschfunktion, die Daten unwiederbringlich zerstört.
Das sichere Löschen personenbezogener Daten ist ein essenzieller Aspekt der Datensicherheit und der Rechte von betroffenen Personen gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), wobei sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen von Bedeutung sind.
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Veraltete, ungenaue und unvollständige Daten mindern die Aussagekraft von Analysen, verursachen Mehrarbeit und können zum Sicherheitsproblem werden.
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Die DSGVO ist inzwischen seit fast vier Jahren in Kraft. Das Datenschutzrecht „Made in Europe“ setzt Maßstäbe und hat enorme Veränderungen für zahlreiche Akteure gebracht. Heute soll der Fokus auf die Betroffenen gerichtet werden. Kurz gesagt wurden ihre Rechte gestärkt.

Löschpflicht

Personenbezogene Daten sind Angaben über bestimmte oder eine bestimmbare Person. Telefonnummern, Kreditkarten- und Personalnummern, aber auch E-Mails oder ein Kfz-Kennzeichen sind Beispiele für personenbezogene Daten.

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Sophos hat unter dem Titel: „Phishing and Malware Actors Abuse Google Forms for Credentials, Data Exfiltration“ einen neuen Analysereport veröffentlicht, der sich mit der missbräuchlichen Nutzung von Google Forms durch Cyberkriminelle beschäftigt.

URL-ENTFERNUNG

Das sogenannte “Recht auf Vergessenwerden” beruht auf einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2014. Demnach können Privatpersonen von Google verlangen, dass bestimmte Webseiten nicht mehr in der Suche auftauchen.

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