Statement
Statement
Die nächsten Monate werden richtungsweisend sein für das Projekt GAIA-X, in der Vergangenheit auch oft als „Europacloud“ bezeichnet. Ziel der ursprünglich von Deutschland und Frankreich gestarteten Initiative ist bekanntermaßen die Schaffung einer leistungsfähigen und gleichzeitig sicheren Dateninfrastruktur für Europa.
Virtuelle Gesundheitsdienstleistungen:
Immer mehr Ärztinnen und Ärzte sowie medizinisches Pflegepersonal setzen zur Eindämmung der Pandemie neben der klassischen Sprechstunde und Vor-Ort-Kommunikation auf digitale Angebote via Video und Messenger. Im Zuge dieser Digitalisierung des Gesundheitssystems ist es daher wichtig, sich noch einmal mit der Gesetzeslage zum Datenschutz zu beschäftigen.
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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) hält fast alle Unternehmen auf Trab, die sich innerhalb der EU befinden oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Sie verpflichtet sie dazu, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen und diese vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen.
Kommentar
Der Cloud-Act erlaubt es den USA auf Daten zuzugreifen, die bei US-Cloud-Providern gespeichert sind, unabhängig vom Standort der Server. Auch die DSGVO interessiert in diesem Zusammenhang nicht. »Der Cloud-Act ist eine ganz reale Gefahr«, warnt Owncloud-CSIO Christian Schmitz, »und nicht nur eine hypothetische Möglichkeit.
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