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Kommentar

US-Anbieter lassen verlauten, der US Cloud Act sei nur eine „hypothetische Möglichkeit“. Wer’s glaubt, wird selig. Ein Kommentar von Christian Schmitz, Chief Strategy & Innovation Officer bei ownCloud in Nürnberg.

Der Cloud-Act erlaubt es den USA auf Daten zuzugreifen, die bei US-Cloud-Providern gespeichert sind, unabhängig vom Standort der Server. Auch die DSGVO interessiert in diesem Zusammenhang nicht. »Der Cloud-Act ist eine ganz reale Gefahr«, warnt Owncloud-CSIO Christian Schmitz, »und nicht nur eine hypothetische Möglichkeit.
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ZOOM, Skype & Co

US-amerikanische Software-Produkte wie ZOOM oder Skype übermitteln selbst sensible Daten an US-Behörden und Unternehmen. Denn der Cloud Act untergräbt den Privacy Shield.

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Der Cloud-Act der amerikanischen Regierung geht klar gegen die DSGVO. US-Provider müssen auf Verlangen Daten herausgeben, auch wenn diese auf Servern in der EU gespeichert sind. Dies gilt sogar für Drittländer, die mit den USA ein bilaterales Abkommen schließen. Ein richterliches Okay ist nicht nötig. Unternehmen müssen sorgsam prüfen,
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