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Die EU-Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) hält fast alle Unternehmen auf Trab, die sich innerhalb der EU befinden oder personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeiten. Sie verpflichtet sie dazu, geeignete organisatorische und technische Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten zu ergreifen und diese vor unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung zu schützen. 

Kommentar

US-Anbieter lassen verlauten, der US Cloud Act sei nur eine „hypothetische Möglichkeit“. Wer’s glaubt, wird selig. Ein Kommentar von Christian Schmitz, Chief Strategy & Innovation Officer bei ownCloud in Nürnberg.

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Der Cloud-Act erlaubt es den USA auf Daten zuzugreifen, die bei US-Cloud-Providern gespeichert sind, unabhängig vom Standort der Server. Auch die DSGVO interessiert in diesem Zusammenhang nicht. »Der Cloud-Act ist eine ganz reale Gefahr«, warnt Owncloud-CSIO Christian Schmitz, »und nicht nur eine hypothetische Möglichkeit.
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Der Cloud-Act der amerikanischen Regierung geht klar gegen die DSGVO. US-Provider müssen auf Verlangen Daten herausgeben, auch wenn diese auf Servern in der EU gespeichert sind. Dies gilt sogar für Drittländer, die mit den USA ein bilaterales Abkommen schließen. Ein richterliches Okay ist nicht nötig. Unternehmen müssen sorgsam prüfen,
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18.09.2025
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Nürnberg
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IT-Dienstleistungszentrum (ITDZ Berlin)
Berlin
metiundo GmbH
Berlin, Heidelberg
Green Planet Energy e.G.
Hamburg
Technische Universität Nürnberg
Nürnberg
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