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Das jüngste BGH-Urteil zum Thema Cookie-Banner zeigt auf, dass viele Unternehmen noch große Lücken in ihren Datenschutzkonzepten haben. Die Datenschutz-Experten der TÜV SÜD Sec-IT GmbH erklären, worauf Unternehmen jetzt achten sollten und welche Folgen das Urteil für Unternehmen und deren Schutz von personenbezogenen Daten hat.

Facebook muss seinen Nutzern künftig eine Wahlmöglichkeit bei der Sammlung und Verknüpfung von Daten aus anderen Internetdiensten anbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hob am Dienstag in Karlsruhe eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf auf, mit der der Vollzug einer entsprechenden Verfügung des Bundeskartellamtes aufgeschoben worden war.

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Darf Facebook Daten von allen möglichen Diensten und Websites mit Konten verknüpfen, ohne zuvor die freiwillige Zustimmung der Nutzer einzuholen? Vor dem Bundesgerichtshof (BGH) streiten am Dienstag (9.30 Uhr) das Bundeskartellamt und das Unternehmen über Datenschutz und Wettbewerbsrecht. Es geht um eine Rechtsbeschwerde des Bundeskartellamts gegen eine

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Voreingestellte Cookies sind nicht mehr zulässig. Zu diesem Urteil kommt der BGH am 28. Mai 2020. Für den Digitalverband Bitkom hat dies weitreichende Auswirkungen für alle Internetnutzer und zahlreiche Webseitenbetreiber. Webnutzer sind genervt, Webseitenbetreiber bekommen keinen klaren Anweisungen an die Hand.
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