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Update Do, 29.09.2022, 14:43 Uhr Verbraucherschutzverbände dürften bald vom Bundesgerichtshof (BGH) grünes Licht bekommen, unter bestimmten Voraussetzungen wegen möglicher Datenschutzverstöße von Unternehmen vor Gericht zu ziehen – auch wenn es keine konkret Betroffenen gibt.
Update 28.09.2022, 14:20Uhr Verärgerte Kunden und Kundinnen dürfen nach einem Kauf über die Internetplattform Ebay ihre Kritik durchaus scharf formulieren. Diese darf aber nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) keine Schmähkritik sein – also nicht rein der Herabwürdigung des Verkäufers dienen.
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Nutzer und Nutzerinnen kostenloser Mail-Postfächer müssen ausdrücklich darauf hingewiesen werden, wenn Werbenachrichten automatisiert in der Liste der empfangenen E-Mails angezeigt werden.
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Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Nutzer:innen von sozialen Netzwerken nicht zur Verwendung ihres Klarnamens verpflichtet sind. Geklagt hatten zwei Nutzer, deren Profile unter Verwendung eines Pseudonyms statt des richtigen Namens vom sozialen Netzwerk gesperrt wurden. Begründet wurde diese Sperrung mit den Nutzungsbedingungen des Netzwerks.

Facebook muss es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte Zivilsenat am Donnerstag in Karlsruhe. Wegen einer Gesetzesänderung gilt das Urteil aber nur für Altfälle.

Kommentar

Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Facebook in seinen sogenannten Gemeinschaftsstandards grundsätzlich selbst festlegen darf, welche Inhalte nicht erwünscht sind und entsprechend weiterhin Beiträge löschen und Nutzer sperren. Aber: Betroffene müssen vor einer drohenden Sperrung informiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich zu erklären.

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Update Do, 29.07.2021, 14:43 Uhr

Im Jahr 2018 löschte Facebook zwei Beiträge, in denen abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben wurde, und sperrte die beiden Nutzer. Diese zogen vor Gericht. Der BGH entschied nun, dass Facebook vor einer Sperre die Nutzer informieren und anhören muss.

Ob Unternehmen ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufbrummen dürfen, ist umstritten – jetzt aber klärt der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage. Das Urteil wird voraussichtlich im neuen Jahr verkündet. 

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