Der Bundesgerichtshof (BGH) urteilte, dass Nutzer:innen von sozialen Netzwerken nicht zur Verwendung ihres Klarnamens verpflichtet sind. Geklagt hatten zwei Nutzer, deren Profile unter Verwendung eines Pseudonyms statt des richtigen Namens vom sozialen Netzwerk gesperrt wurden. Begründet wurde diese Sperrung mit den Nutzungsbedingungen des Netzwerks.
Facebook muss es nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hinnehmen, dass seit langem angemeldete Nutzer Pseudonyme auf der Plattform gebrauchen. Eine Pflicht zur Verwendung des sogenannten Klarnamens sei unwirksam, entschied der dritte Zivilsenat am Donnerstag in Karlsruhe. Wegen einer Gesetzesänderung gilt das Urteil aber nur für Altfälle.
Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied, dass Facebook in seinen sogenannten Gemeinschaftsstandards grundsätzlich selbst festlegen darf, welche Inhalte nicht erwünscht sind und entsprechend weiterhin Beiträge löschen und Nutzer sperren. Aber: Betroffene müssen vor einer drohenden Sperrung informiert werden und die Möglichkeit erhalten, sich zu erklären.
Update Do, 29.07.2021, 14:43 Uhr
Im Jahr 2018 löschte Facebook zwei Beiträge, in denen abschätzig über Muslime und Zugewanderte geschrieben wurde, und sperrte die beiden Nutzer. Diese zogen vor Gericht. Der BGH entschied nun, dass Facebook vor einer Sperre die Nutzer informieren und anhören muss.
Update Do, 29.07.2021, 12:51Uhr
Werbung oder nicht? Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am Donnerstag in Karlsruhe Instagram-Beiträge von drei Influencerinnen unter die Lupe genommen.
Medien dürfen Prominente laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht ungefragt zu Werbezwecken einsetzen. Dies gilt insbesondere, wenn die Stars mit dem Thema, um das es geht, nichts zu tun haben.
Ob Unternehmen ihren Kunden für Online-Bezahlungen per Paypal oder Sofortüberweisung eine Extra-Gebühr aufbrummen dürfen, ist umstritten – jetzt aber klärt der Bundesgerichtshof (BGH) die Frage. Das Urteil wird voraussichtlich im neuen Jahr verkündet.