X kündigt neuen Payment-Dienst für 2024 an

X Twitter
Bildquelle: Alexuans / Shutterstock.com

Die Social-Media-Plattform X (ehemals Twitter) will noch dieses Jahr einen Peer-to-Peer-Zahlungsdienst ähnlich wie PayPal einführen. Das ist ein Teil des Plans des milliardenschweren Besitzers Elon Musk, eine „Everything-App“ zu entwickeln.

In einem Blogbeitrag stellte X offiziell das neue Feature vor. Es soll die Nutzerfreundlichkeit erhöhen und neue Handelsmöglichkeiten bieten. Ein genaues Datum für die Verfügbarkeit des Dienstes wurde nicht genannt. Musk hatte jedoch der Geschäftsführerin von Ark Invest, Cathie Wood, mitgeteilt, dass der Start möglicherweise schon „Mitte 2024“ erfolgen könnte.

Anzeige

“Wir werden Peer-to-Peer-Zahlungen einführen, mehr Nutzwert für die Nutzer und neue Möglichkeiten für den Handel freisetzen und zeigen, dass es möglich ist, mehr von seinem Leben an einem Ort zu leben”, heißt es in dem Blog weiter. Musk fördert weiterhin X als zukünftige „Alles-in-einem-App“, die soziale Medien, Video und andere originale Inhalte auf derselben Plattform handhaben kann. Als Vorbild hatte er immer wieder die chinesische App WeChat genannt, die in China so etwas wie eine Everything-App bereits darstellt.

Heimspiel für Musk?

Beim Aufbau solcher Dienste kennt sich Musk aus. In den 1990er Jahren war er Mitbegründer von X.com, einer Online-Bank, die später nach seiner Entlassung durch den Vorstand in PayPal umbenannt wurde. Seit seinen Anfängen bei dem PayPal-Vorgänger hat Musk nicht direkt im Online-Zahlungsverkehr gearbeitet, hat aber häufig diskutiert, mit X wieder in diesen Bereich einzusteigen. X Payments hat sich laut öffentlichen Aufzeichnungen in mindestens 32 Bundesstaaten registriert und eine Lizenz zur Geldüberweisung erworben, die zur Abwicklung von Zahlungen in 10 Staaten erforderlich ist. Das berichtete TechCrunch bereits im Dezember.

Lars

Becker

IT Verlag GmbH -

Redakteur

Anzeige

Weitere Artikel

Newsletter
Newsletter Box

Mit Klick auf den Button "Jetzt Anmelden" stimme ich der Datenschutzerklärung zu.