Personalmangel und Technikprobleme

Polizei-Abhörzentrum soll 2027 starten – doch es hakt an der IT

Polizei
Bildquelle: FooTToo/Shutterstock.com

Ab 2027 wollen Polizisten aus fünf Bundesländern gemeinsam abhören, um Schwerkriminellen das Handwerk zu legen. Doch IT-Probleme und Personalmangel verzögern das Projekt.

Das länderübergreifende Abhörzentrum der Polizei soll nach langer Verzögerung im kommenden Jahr in Betrieb gehen. Das geht aus einer Antwort des sächsischen Innenministeriums auf eine Kleine Anfrage des Linke-Politikers Rico Gebhardt hervor. Ab 2027 erfolge der «sukzessive Wirkbetrieb der einzelnen Trägerländer», hieß es wörtlich. An dem Zentrum mit Sitz in Leipzig beteiligen sich Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen. 

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IT-Problem und Personalmangel verzögern den Betrieb

Ursprünglich sollte das «Gemeinsamen Kompetenz- und Dienstleistungszentrums (GKDZ)» – so der offizielle Name – 2024 betriebsbereit sein. Doch IT-Probleme und Fachkräftemangel verzögerten den Betrieb. Das sächsische Innenministerium räumte schon vor einem knappen Jahr vor allem Schwierigkeiten bei der Programmierung des TKÜ-Systems sowie personelle Probleme bei der beauftragten Firma ein. TKÜ steht für Telekommunikationsüberwachung. 

Vertragspartner muss Schadenersatz zahlen

Dem beauftragten Unternehmen kommt die Verzögerung teuer zu stehen. Nach Angaben des Innenministeriums zahlt der Vertragspartner dem GKDZ bis zur Inbetriebnahme Schadensersatz- und Kompensationsleistungen. Bis Anfang Januar habe das Zentrum bereits rund 5,7 Millionen Euro erhalten. Die Zahlungen – insbesondere für die Personalkosten – würden bis zum Beginn des «Wirkbetriebes» monatlich überwiesen, hieß es. Die Zahl der Beschäftigten habe Ende Dezember bei 28 gelegen. Am Ende sollen es etwa 40 sein.

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Ist die Technik bei Inbetriebnahme schon veraltet? 

«Die Ersparnis ist freilich nur vorübergehend und teuer erkauft durch das lange Warten auf die Eröffnung des Zentrums. Ich sehe die Gefahr, dass die schon vor einigen Jahren verbaute Speicher- und Servertechnik dann nicht mehr auf der Höhe der Zeit sein wird», mutmaßte der Linken-Politiker Gebhardt. 

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Das Abhörzentrum, das Dienstleistungen für die Polizeien der fünf Länder bei der Bekämpfung schwerer Kriminalität erbringen soll, war bereits 2017 per Staatsvertrag auf den Weg gebracht worden. Die Polizei darf eine Telekommunikationsüberwachung nur zur Aufklärung schwerer Verbrechen einsetzen – etwa bei Mord oder Terrorverdacht. Dazu können Festnetzanschlüsse oder Handys, aber auch die Kommunikation über Messenger wie Whatsapp angezapft werden.

dpa

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