Unerlaubte Datenverarbeitung

Oberlandesgericht: Meta muss Schadensersatz zahlen

Meta
Bildquelle: Tada Images / Shutterstock.com

Wonach suchen Nutzerinnen und Nutzer von Facebook und Instagram im Internet? Was kaufen sie? Worauf klicken sie? Das wollte Meta wissen – und ist dafür laut Oberlandesgericht zu weit gegangen.

Der Facebook-Konzern Meta muss wegen unerlaubter Datenverarbeitung Schadenersatz an zwei Sachsen-Anhalter zahlen. Nach Ansicht des Oberlandesgerichts in Naumburg konnte das Unternehmen bis zum 3. November 2023 Klicks, Suchen und Käufe auf Webseiten und Apps nachverfolgen, ohne, dass die Nutzer bei Facebook oder Instagram eingeloggt sein mussten, teilte das Gericht mit. Die so gewonnenen Daten habe Meta dann «unbemerkt und ohne Zustimmung der Nutzer genutzt». 

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Nach Ansicht des Gerichts muss der Konzern den beiden Klägern deshalb jeweils rund 1.200 Euro zahlen. Die Verarbeitung der Daten sei rechtswidrig, hieß es. Sie «verstoße gegen den Grundsatz der Datenminimierung und sei nicht von einer Einwilligung oder sonstigen Rechtfertigungsgründen gedeckt». 

Neben dem Schadensersatz verurteilte das Oberlandesgericht Meta auch zu einer «generellen, umfassenden Unterlassung der Datenverarbeitung über die
Business Tools sowie zur Löschung aller gesammelten Nutzer-Daten». Die Urteile sind rechtskräftig.

dpa

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