Kritik an Musks Plänen zur Abschaffung der Blockierfunktion bei X

Twitter X
Bildquelle: Tama2u / Shutterstock.com

Elon Musk stößt mit den neuerlichen Plänen zur Abschaffung der Blockierfunktion bei seiner Online-Plattform X auf Kritik. So verwies die Gedenkstätte Auschwitz darauf, dass sie bei ihrem Profil regelmäßig Verfasser antisemitischer Kommentare und Holocaust-Leugner blockiere. Wenn deren Accounts gemeldet werden, bleibe dies oft ohne Ergebnis, betonte die Gedenkstätte bei X (ehemals Twitter). Mit der Blockierfunktion könne man das Gedenken der Opfer des Nazi-Konzentrationslagers schützen.

Musk kündigte am Freitag bei X an, die Blockierfunktion werde bei öffentlichen Beiträgen abgeschafft. Für Direktnachrichten solle sie allerdings bleiben. Musk hatte bereits im Juni geschrieben, Blockieren ergebe keinen Sinn, stattdessen solle eine ausgeweitete Stummschalte-Funktion ausreichen. Danach wurden zunächst keine Schritte in diese Richtung bekannt. Musk kaufte Twitter im vergangenen Herbst für rund 44 Milliarden Dollar und kündigte unter anderem weniger Einschränkungen dafür an, was auf der Plattform gesagt werden darf.

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Blockieren und Stummschalten haben bei X unterschiedliche Folgen. Wenn jemand einen Account blockiert, bekommt er dessen Beiträge nicht mehr angezeigt. Zugleich kann aber auch der Blockierte keine Posts des Blockierers sehen und damit interagieren. Experten verwiesen in den vergangenen Jahren darauf, dass die Funktion unter anderem bei Belästigung und Hetzkampagnen hilfreich für die Opfer sei. Das Stummschalten blendet hingegen nur Beiträge eines Accounts aus. Für den Stummgeschalteten ist das aber nicht erkennbar – und er kann auch weiter die Beiträge des Nutzers sehen, der ihn stummgeschaltet hat.

Unklar war zunächst, ob Musk mit einer Abschaffung der Funktion gegen die Regeln der App-Stores von Apple und Google verstoßen würde. Beide Plattformen schreiben Social-Media-Apps vor, es zu ermöglichen, Nutzer bei Fehlverhalten zu blockieren. Die Formulierungen lassen allerdings offen, ob nur der Plattform-Betreiber, oder auch die Nutzer dazu in der Lage sein müssen. Entwickler berichteten allerdings in der Vergangenheit von App-Zurückweisungen, weil die Möglichkeit für Nutzer nicht vorgesehen gewesen sei.

dpa

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